Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017

Erstelldatum19.12.2017

Sitzungsbericht und Protokoll

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 5 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden. 

Kontrolluntersuchungen des Kanalsystems im Ortsteil Grießen - Arbeitsvergabe

Die Gemeinden sind aufgrund der Vorgaben der Eigenkontrollverordnung verpflichtet, die Abwasserkanäle in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Für die im Jahr 2018 anstehende optische Inspektion der Kanäle im Ortsteil Grießen wurden die Arbeiten (Kanalreinigung und Kamerauntersuchung) beschränkt ausgeschrieben. Das Planungsbüro Kaiser hatte die Notwendigkeit und das prinzipielle Vorgehen in der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017 erläutert. Der Gemeinderat hatte in dieser Sitzung der Vorbereitung und Ausschreibung der gesamten Maßnahme durch das Planungsbüro Kaiser und die Gemeindeverwaltung zugestimmt.
6 Fachfirmen sind zur Angebotsabgabe aufgefordert worden. Daraufhin sind zwei Angebote eingegangen, die beide gewertet werden konnten. Vom Gemeinderat vergeben wurde der Auftrag an die Firma RS Kanal- und Umwelt GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 20, 72336 Balingen, welche mit brutto 104.449,87 € das günstigste Angebot abgegeben hatte. Die Kostenschätzung des Planungsbüros Kaiser lag bei 121.291,94 €.

Burgweg in Klettgau-Weisweil; bebauungsplanersetzende Planungs- und Abwägungsentscheidung

Um nach der endgültigen Herstellung des Burgwegs als Erschließungsanlage im Teilbereich der Stichstraße Flst. 959 die Voraussetzungen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu schaffen, war u.a. noch eine Abwägungsentscheidung unter Berücksichtigung der Anforderungen aus § 1 Abs. 4 bis 7 des Baugesetzbuches (BauGB) nachzuholen. Dies hat der Gemeinderat in der Sitzung getan. Unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wurde für den Burgweg als Erschließungsanlage im Teilbereich von Flst. 959 festgestellt, dass die Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB erfüllt sind.

Burgweg in Klettgau-Weisweil; Bildung eines Abschnittes für eine Erschließungsanlage

Die Gemeinde Klettgau hatte im Mai 2014 die Arbeiten zum Ausbau des Burgwegs in Klettgau-Weisweil im Bereich von Flst.Nr. 959 abgeschlossen. Der Burgweg ist in diesem Bereich eine Stichstraße mit einer Länge von knapp unter 100 m. Damit stellt diese Stichstraße des Burgwegs grundsätzlich einen unselbständigen Bestandteil des Burgwegs dar, der auf Flst.Nr. 967 in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ausnahmsweise würde es sich um eine selbständige Straße handeln, wenn die „Haupt“-straße des Burgwegs schon endgültig als Anbaustraße hergestellt wäre. Dies ist hier nicht der Fall. Der in Nord-Süd-Richtung verlaufende Burgweg auf Flst.Nr. 967 ist noch nicht endgültig hergestellt. Seitens der Gemeinde ist nicht daran gedacht, die endgültige Herstellung auf absehbare Zeit durchzuführen. Um mit Blick auf die Erschließungsbeiträge den Burgweg im ausgebauten Teilbereich auf Flst. 959 abschließen zu können, ist hierfür ein Abschnitt zu bilden (§ 37 Kommunalabgabengesetz). Die Abschnittsbildung hat durch einen Gemeinderatsbeschluss zu erfolgen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung durch entsprechenden Beschluss für den Burgweg in Klettgau-Weisweil im Bereich von Flst. 959 einen Abschnitt im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinne gebildet.

Sitzungsprotokoll als PDF zum Download