Neue Gemeindehalle soll nördlich des Sportplatzes Geißlingen gebaut werdenDer Gemeinderat hatte sich bereits im Februar eingehend mit dem Ergebnis einer „Brandverhütungsschau“ und dem allgemeinen Sanierungsbedarf der in den 1950er-Jahren errichteten Gemeindehalle Geißlingen befasst. Nach einer überschlägigen Schätzung wäre mit folgenden Kosten zu rechnen:
Erfüllung der Brandschutzauflagen: 124.000 €
Durchführung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen: 1 bis 1,5 Mio. €
Neubau mit gleichem Volumen: 2,7 Mio. €
Angesichts dieser Kostenschätzung hatte sich der Gemeinderat grundsätzlich für einen Neubau statt einer Sanierung der bestehenden Halle ausgesprochen; der Standort sollte mit der Bevölkerung gesucht werden.Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mit den Geißlinger Vereinen erste Gespräche geführt, bei denen es auch um den Standort einer neuen Halle ging. Verschiedene Möglichkeiten wurden besprochen und letztendlich haben sich die Geißlinger Vereine einstimmig für einen Standort nördlich des Sportplatzes entschieden. Der Gemeinderat hat nun den Beschluss vom 20.02.2017 noch einmal bestätigt, wonach anstelle einer Sanierung der bestehenden Halle ein Neubau realisiert werden soll. Entsprechend dem Vorschlag der Geißlinger Vereine soll der Neubau im Bereich nördlich des Sportplatzes entstehen. Eine Projektgruppe soll ein Konzept für den Neubau und für eine Folgenutzung der alten Halle ausarbeiten. Nach Genehmigung des Konzepts durch den Gemeinderat soll eine Architekten-Mehrfachbeauftragung durchgeführt werden. Dabei werden mehrere Architekten mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs beauftragt. Eine Jury – bestehend aus Architekten, Bürgermeister und mehreren Gemeinderäten – beurteilt die Pläne und wählt einen Siegerentwurf aus. Die teilnehmenden Architekten erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Sanierung Grundschule Grießen - Bauabschnitt II Im Jahr 2016 wurden an der Grundschule Grießen sämtliche Fenster erneuert, die Fassade an der Nordseite gedämmt und das Dach auf der Nordseite neu gedeckt. Dieses Jahr werden die Fassaden an der Südseite und den Giebelseiten saniert werden. Nach einer beschränkten Ausschreibung wurden vom Gemeinderat folgende Arbeiten an die jeweils günstigsten Anbieter vergeben:
Gerüstbauarbeiten an Gerüstbau Göring, Maulburg zum Preis von 17.825,72 €
Gipser- und Malerarbeiten an Firma Peter Jehle, Jestetten zum Preis von 120.396,56 €
Erdarbeiten und Maurerarbeiten an Firma Dieter Leute, Jestetten/Grießen zum Preis von 16.730,57 €
Fensterbänke an Firma Meier Fensterbau, Jestetten zum Preis von 5.251,45 €.
Rechnungsergebnis für Gemeinde- und Schlattwald Der Leiter des Forstbezirks Süd Hans-Peter Barth und Förster Klaus Rentschler informierten den Gemeinderat über das Rechnungsergebnis des abgelaufenen Jahres 2016. Im Gemeindewald konnte mit 61.379 € ein Rechnungsergebnis erzielt werden, welches rund 20.000 € über dem Planansatz liegt – obwohl in Kulturen, Bestandspflege und Waldwege mehr als ursprünglich geplant investiert worden ist. Im Schlattwald lag das Ergebnis mit 10.320 € nur bei rund einem Drittel des eingeplanten Ergebnisses, da zugunsten des Folgejahres auf einen Teil des geplanten Einschlags verzichtet worden ist. Die Gemeinderäte wurden in der Sitzung auch über die anstehende Forsteinrichtung und die dafür festzulegenden Grundsätze der Waldwirtschaft für die nächsten 10 Jahre informiert.
Geh- und Radweg in Riedern entlang der L163 Die Gemeinde hatte 2015 nach mehrjähriger Planungs- und Abstimmungsphase mit übergeordneten Behörden und Grundstückseigentümern sowie nach Erhalt des Förderbescheides mit den Bauarbeiten des Geh- und Radweges durch Riedern entlang der Jestetter Straße/L163 begonnen. Gleichzeitig mit dem Geh- und Radweg wurden Maßnahmen zur Ortsbildgestaltung beschlossen, wie z.B. gepflasterte Oberflächen anstatt Asphaltbelag und die Verwendung von Kalksteinquadern bei den Stützmauern. Nach 18-monatiger Bauzeit können die Arbeiten nun voraussichtlich im Laufe des Juni 2017 beendet werden. Trotz sorgfältiger Planung kam es in angebauten Bereichen mit zahlreichen Zufahrten und Hangsituationen zu zusätzlichen Aufwendungen. In einigen Bereichen mussten zusätzliche Abstützungen durch Kalksteinquader ergänzt werden. Weiterhin haben sich die Anpassungsarbeiten im Bereich der Zufahrten zu den Grundstücken/Häusern aufwändiger gestaltet. In einigen Bereichen wurden alte Straßenbaumaterialien aus der Zeit vor der Sanierung der Fahrbahn angetroffen, einige Häuser hatten teilweise mit Bauschutt verfüllte nicht rückgebaute alte Klärgruben im Bereich der neuen Geh- und Radwegtrasse, die beseitigt werden mussten. Die alten metallenen Buswartehäuschen an den Haltestellen am Alten Zollhaus und Schlossbuck sind aufgrund von substanziellen Mängeln und im Hinblick auf die Aufwertung des Ortsbildes nicht mehr wiederverwendungsfähig. Vorschläge und Angebote für eine Neubeschaffung werden noch eingeholt.Die zusätzlichen Aufwendungen betragen insgesamt voraussichtlich knapp 300.000 € und wurden in der Sitzung durch Herrn Baumgartner von Ingenieurbüro Mayer erläutert. Im Haushalt 2017 sind 210.000 € für die Fertigstellung des Radwegs Riedern a.S. veranschlagt. Hier werden für die erforderlichen Aufwendungen ca. 300.000 € zusätzlich nötig werden. Für die Erneuerung eines defekten Mischwasserkanals im Zuge des Geh- und Radweges müssen weiterhin ca. 39.000 € aufgewendet werden, wofür keine Mittel im Haushalt veranschlagt waren. Der Gemeinderat genehmigte die notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Antrag zur Einrichtung einer SekundarstufeII an der Gemeinschaftsschule WutöschingenDie Gemeinde Wutöschingen hat die Einrichtung der Sekundarstufe II (dreijährige gymnasiale Oberstufe) an der Gemeinschaftsschule Wutöschingen beantragt. Zu diesem Antrag wird derzeit ein Dialog- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Gemeinde Klettgau hat in diesem Verfahren die Möglichkeit, sich zum Antrag zu äußern und ggf. Einwendungen zu erheben. Der Gemeinderat befürchtet in der aktuellen Situation Nachteile für den Schul-Standort Klettgau und hat dem Antrag der Gemeinde Wutöschingen zur Einrichtung der Sekundarstufe II deshalb nicht zugestimmt.
Beschlüsse zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht Die Gemeinde Klettgau hat ihre Haushaltswirtschaft zum 01.01.2016 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht umgestellt. Die Gemeinde hat deshalb rückwirkend zum 01.01.2016 ein Inventar zu erstellen, welches die Grundlage für die Eröffnungsbilanz ist. Bei der Vermögensbewertung hat die Gemeinde diverse Wahlmöglichkeiten, über die vor Feststellung der Eröffnungsbilanz noch vom Gemeinderat zu entscheiden war. Der Gemeinderat hat hierzu folgende Beschlüsse gefass
Die Gemeinde Klettgau verzichtet in der Eröffnungsbilanz nicht auf den Ansatz von beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen, deren Anschaffung oder Herstellung länger als sechs Jahre vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz zurückliegt.
Die Gemeinde Klettgau bildet in der Eröffnungsbilanz keine freiwilligen Rückstellungen.
Die Gemeinde Klettgau stellt die in der Vergangenheit geleisteten Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Eröffnungsbilanz dar.
Entscheidung über die Vermittlung vonSpenden Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön! Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde. Für das Jahr 2017 hat die Sparkasse Hochrhein einen Betrag von 19.419 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche und karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll die Gemeinde der Sparkasse einen Vorschlag machen. Der Gemeinderat hat dem vom Bürgermeister unterbreiteten Vorschlag in der Sitzung zugestimmt.
Behandlung von BaugesuchenDer Gemeinderat konnte allen 7 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Darunter war auch ein Bauantrag für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in der Hauptstraße Erzingen mit Geschäftsräumen, 12 teilweise behindertengerechten Wohnungen und Aufenthaltsraum. Der Gemeinderat hat auch diesem Baugesuch zugestimmt; vom Landratsamt soll geprüft werden, ob genügend Stellplätze eingeplant sind und ob eine Baulast erforderlich ist. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download