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Breitbandausbau in der Gemeinde Klettgau
Die Gemeinde Klettgau hat einen Zuwendungsbescheid über 50.000 € für die Inanspruchnahme von externen Planungs- und Beratungsleistungen erhalten. Zwischenzeitlich ist die Beauftragung der Badenova und der Kanzlei w2k erfolgt und es wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Zweck des Markterkundungsverfahrens war es festzustellen, ob Telekommunikationsunternehmen für die baulich genutzten Gebiete der Gemeinde Klettgau, in denen aktuell keine NGA-Versorgung (hochleistungsfähiges Breitbandnetz) besteht, bereit sind, innerhalb der nächsten drei Jahre aus eigenem Antrieb NGA-Netze auf- oder auszubauen. Gleichzeitig sind die Telekommunikationsunternehmen, die bereits Breitbandanschlüsse von mindestens 30 Mbit/s anbieten, aufgefordert, diese Gebiete anzuzeigen und das konkrete Versorgungsniveau darzustellen. In der Sitzung wurde der Gemeinderat über das Ergebnis informiert. Ein Unternehmen hat im Verfahren angekündigt, in den Ortsteilen Grießen, Geißlingen und Riedern a.S. innerhalb von 3 Jahren Breitbandanschlüsse von mindestens 30 Mbit/s anzubieten. Diese Gebiete sind dadurch beihilferechtlich nicht förderfähig.
Der Gemeinderat wurde auch über eine ganz neue Fördermöglichkeit von Anschlüssen mit einer Bandbreite von 1 Gbit/s symmetrisch (Glasfaser) in Gewerbegebieten informiert. Voraussetzungen sind u.a., dass 80 % aller Grundstücke angeschlossen werden und ein Eigenanteil jedes sich beteiligenden Grundstücks von 2.000 €. Der Gemeinderat hat beschlossen, in Sachen Breitbandausbau wie folgt weiter vorzugehen:
- Anträge Sonderprogramm Gewerbegebiete sollen bis Ende März gestellt werden
- parallel Vorbereitung eines „Interessenbekundungsverfahrens“ und Erarbeitung Masterplanung für die gesamte Gemeinde. In diesem Verfahren wird erhoben, ob und zu welchen Konditionen TK-Unternehmen bereit sind, den Ausbau in den unterversorgten Gebieten zu unterstützen. Das Interessenbekundungsverfahren liefert so wertvolle Informationen für die Wirtschaftlichkeitsabwägung und die Entscheidung darüber, ob die Gemeinde selbst die kommunalen Ortsnetze baut und als Eigentümerin an einen Netzbetreiber verpachtet oder aber Bau und Netzbetrieb als „Paket“ ausgeschrieben werden.
- Nach Eingang des Förderbescheids Gewerbegebiete Durchführung Interessenbekundungsverfahren und „Modellentscheidung“ durch Gemeinderat.
Arbeitsvergaben Dachsanierung Gemeindehalle Bühl
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 11.04.2016 die Dachsanierung und die Änderung der Eingangsüberdachung an der Gemeindehalle Bühl beschlossen. Der eingereichte Bauantrag wurde zwischenzeitlich genehmigt. Nach einer beschränkten Ausschreibung wurde der Auftrag für die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten nun vom Gemeinderat an die Firma Holzbau Wassmer aus Grießen vergeben, welche mit 114.353,49 € das günstigste Angebot abgegeben hat. Für die Maurer- und Betonarbeiten wurde nur ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde zum Preis von 14.442,67 € an die Firma Dieter Leute aus Jestetten/Grießen vergeben. In der Kostenberechnung waren für die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten 115.000 € und für die Maurer- und Betonarbeiten 14.000,- € vorgesehen. Es ist geplant, dass kurz nach Fasnacht – je nach Witterung – mit den Arbeiten begonnen wird.
Einweisung des Bürgermeisters in eine Besoldungsgruppe
Der künftige Bürgermeister Ozan Topcuogullari wird als Wahlbeamter auf Zeit nach Besoldungsgruppe B 2 besoldet. Das ist die höhere von zwei in Frage kommenden Besoldungsgruppen in Gemeinden zwischen 5.000 und 10.000 Einwohnern. Nach dem „Gesetz über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten“ hat der Gemeinderat bei neu gewählten Bürgermeistern spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Amtsantritt einen Beschluss über die Besoldungsgruppe zu fassen. Dabei ist eine „sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes“ vorzunehmen. In die Beurteilung dürfen nur objektive, also amtsbezogene Erwägungen einbezogen werden, die sich aus dem konkreten kommunalen Wahlamt ergeben (Umfang und Schwierigkeit des Amtes).
Dr. Thomas Olesch scheidet aus dem Gemeinderat aus
Gemeinderat Dr. Thomas Olesch hat aus gesundheitlichen Gründen um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten. Nach § 16 der Gemeindeordnung kann das Ausscheiden aus wichtigen Gründen verlangt werden. Dazu zählt insbesondere, wenn der Bürger „anhaltend krank“ ist. Der Gemeinderat hat dem beantragten Ausscheiden zugestimmt.
Haushaltsberatung für das Jahr 2017
Der Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit dem Entwurf des Haushalts für das Jahr 2017. Der Haushalt war nach 2016 zum zweiten Mal im System des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts NKHR erstellt, welches sich in vielen Punkten vom bisherigen kameralen System unterscheidet. Der Ergebnishaushalt übernimmt weitestgehend die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts, erweitert um nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen. Auf Grund der Vorgaben aus dem Haushaltserlass kann die Gemeinde grundsätzlich mit erhöhten Leistungen aus den Gemeinschaftssteuern rechnen. Aus dem kommunalen Finanzausgleich wird Klettgau dagegen weniger Erträge erzielen. Andere Erträge wie Gebühren, Verkaufserlöse und Mieten orientieren sich an den Ansätzen der Vorjahre. Große Posten im Ergebnishaushalt sind u.a. 520.000 € für die Fortsetzung der Fassadensanierung Grundschule Grießen, 250.000 € für die Sanierung von Boden und Beleuchtung in der Schulsporthalle Erzingen, 185.000 € für Bauleitplanungskosten (Fortschreibung Flächennutzungsplan), 200.000 € für die Dachsanierung Gemeindehalle Bühl, 180.000 € für Brandschutzmaßnahmen in der Gemeindehalle Geißlingen, 280.000 € für die Sanierung von Straßen und 200.000 € für die Hartplatzsanierung Grießen. Im Zuge der Haushaltsberatung wurde auch über die Zuschussanträge von zwei Vereinen entschieden. Die DLRG-Gruppe Klettgau erhält 30 % der Kosten für neue Vorhänge im DLRG-Raum der Gemeindehalle Erzingen. Der TV Erzingen bekommt einen Zuschuss von 30% der voraussichtlichen Kosten von 9.800 € für die Anschaffung eines neuen Kunstturnbarrens und neuer Landematten.
Der Finanzhaushalt stellt die Einzahlungen und Auszahlungen dar (kassenmäßige Geldbewegungen) und ist nicht 1:1 mit dem bisherigen Vermögenshaushalt zu vergleichen. Für die Planung der Investitionen behilft man sich deshalb mit der Investitionsübersicht. Dort wurden vom Gemeinderat u.a. Mittel für folgende Maßnahmen veranschlagt:
- 1.050.000 € Fortführung und Abschluss der Kanalsanierung Erzingen Nord-Ost inkl. Straßenbau
- 750.000 € Kunstrasenplatz Erzingen
- 350.000 € Kanalanschluss Reutehöfe
- 210.000 € Radweg Erzingen-Rechberg
- 150.000 € Gehwegsanierung am Schwarzbach Grießen
- 132.500 € Radweg Riedern - Dettighofen
- 66.000 € neue Medienausstattung Grundschule Erzingen
Für einen Anbau an die Gemeinschaftsschule wurden ein Haushaltsansatz von 100.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen von 4.000.000 € vorgesehen. Mit Verpflichtungsermächtigungen können Aufträge für Bauarbeiten in entsprechender Höhe vergeben werden.
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau
Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau ist hauptsächlich für die Versorgung der Einwohner mit Wasser zuständig. Daneben erzeugen die Gemeindewerke weiterhin Strom aus den betriebseigenen PV-Anlagen (Werkhof und Grundschule Erzingen) und halten Beteiligungen u.a. an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG (EVKR). Der Gemeinderat erteilte dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2017 der Gemeindewerke Klettgau seine Zustimmung. Dieser Wirtschaftsplan geht von einem Gewinn von 191.100 € aus, welcher hauptsächlich aus den zu erwartenden Erträgen aus der Beteiligung an der EVKR resultiert. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 1.440.000 € vorgesehen. Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen sind:
- Brunnensanierung des Tiefbrunnens „Strick“ mit Austausch der SPS-Steuerung. Der Klettgauer Anteil an der Maßnahme des Gruppenwasserversorgungsverbands beträgt ca. 319.500 €.
- Neubau des Hochbehälters Grießen (nicht wie ursprünglich vorgesehen Sanierung) für 522.000 €. Aufgetretene große Rohrbrüche, die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und genauere Analysen zur Löschwassersicherheit und Großabnehmer haben ergeben, dass das Behältervolumen verdoppelt werden muss.
- Kosten für das Wasserrohrnetz von 399.000 € (Restarbeiten von begonnen Maßnahmen und die Weiterführung der Sanierung Erzingen „Nord-Ost“ zusammen mit der Kanalmaßnahme).
Altenwohnstift Klettgau: Haushaltsplanberatung 2017
Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen 10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen. Der Gemeinderat hat sich mit den Ansätzen im Haushaltsplan 2017 für das Altenwohnstift befasst. Die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt 2017 unterscheiden sich der Höhe nach nicht grundsätzlich von den bisherigen. Wie bereits im kameralen Haushaltsrecht wurde in der Investitionsübersicht für allfällige investive Ausgaben ein Ansatz von 5.000 € veranschlagt. Damit lassen sich die Beschaffungen finanzieren, die erfahrungsgemäß für den Ersatz von Küchengeräten in den Mietwohnungen notwendig sind.
Neue Vergütungssätze für den Bestattungsvertrag
Die Herstellung der Gräber (Öffnen und Schließen) auf den Gemeindefriedhöfen wird seit 2009 von der Firma Jaworowski aus Wutöschingen übernommen. Die vereinbarten Vergütungssätze wurden seit 2009 nicht erhöht. Herr Jaworowski hat jetzt eine Erhöhung der Vergütungssätze verlangt, welcher der Gemeinderat zugestimmt hat. Die Erhöhung entspricht in etwa den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst seit 2009. Höhere Aufschläge möchte Herr Jaworowski allerdings für die Einsätze am Wochenende, da diese gerade in Klettgau stark zugenommen haben (andere Gemeinden lassen Samstagsbestattungen teilweise gar nicht zu). Die erhöhten Vergütungssätze sind zunächst von der Gemeinde zu tragen. Zu einer eventuellen Erhöhung der Gebühren für die Angehörigen kommt es, wenn die Friedhofssatzung überarbeitet und vom Gemeinderat neu beschlossen wird.
Betreuungsplätze in der Kindertagesstätte Tausendfüßler
Für die Kindertagesstätte Tausendfüßler werden zunächst nur Anmeldungen bis maximal 35 Plätze angenommen. Ursprünglich war die Einrichtung für 40 Kinder unter 3 Jahre konzipiert. Derzeit sind 3 Gruppen mit 30 Plätzen eingerichtet, es liegen weitere Anmeldungen vor. Der Gruppenraum im EG war für 10 Kinder unter 1 Jahr angedacht. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass
keine Gruppe nur mit Kindern unter 1 Jahr gebildet werden kann
der Platz zum Essen im „Bistro“ (OG) nicht für alle Kinder ausreicht und deshalb schon bisher der Schlafraum der Gruppe im EG zum Essen genutzt wird.
es sehr schwierig ist, genügend Fachpersonal zu finden.
Deshalb werden zunächst nur Anmeldungen bis maximal 35 Plätze angenommen. Diese Plätze werden voraussichtlich Mitte des Jahres voll belegt sein (wenn die erforderlichen Fachkräfte gefunden werden können). Wenn nach einiger Zeit mit 35 Kindern Erfahrung gesammelt wurden, kann die Situation evtl. neu bewertet werden.
Arztpraxis Bastians, Erzingen - außerplanmäßige Haushaltsmittel für die Herstellung der Infrastruktur
Im Jahr 2016 gelang nach ergebnisorientierten Verhandlungen die Ansiedlung der Arztpraxis Bastians im Ortsteil Erzingen, In der Bütze, gegenüber der Gemeinschaftsschule im Gewann Wetteäcker auf einem Teil des gemeindeeigenen Grundstücks. Neben der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch das Bauamt mithilfe des Planungsbüros Kaiser die Erschließung dieses Bereiches geplant. Es handelt sich hier um die Erstellung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation, den Bau der öffentlichen Stellplätze und Gehwege sowie um die Zufahrt zum Grundstück Bastians mit den daran angegliederten privaten Stellplätzen. Die Planung wurde so ausgeführt, dass eine spätere Weiterführung von Straße und Kanal möglich ist. Durch den zwangsläufig entstehenden Zeitdruck wurde die Firma Alfred Kaiser für diese Arbeiten beauftragt. Für den Straßenbau erfolgte dies unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Angebotes für die Erschließung des Baugebietes an der Rechberger Straße. Für den Kanalbau wurden die (günstigeren) Einheitspreise der Parallelbaumaßnahme Kanalsanierung Nord-Ost 5. BA zugrunde gelegt. Die Firma Alfred Kaiser hatte bereits den Auftrag von Herrn Bastians für die privaten Erd- und Rohrleitungsbauarbeiten, so dass hier ein problemloser weiterer Bauablauf zu erwarten war. Die Abrechnungssumme für die Straßenbauarbeiten beläuft sich auf 46.200 €, für den Kanalbau auf 14.405 € brutto. Der Gemeinderat genehmigte die angefallenen außerplanmäßigen Haushaltsmittel für die Auszahlung der geprüften Rechnungssummen.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden einstimmig zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 3 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Nicht zugestimmt wurde dem Einbau eines Wettannahme-Büros in einem Gebäude in der Hauptstraße Erzingen, da der Bebauungsplan „Hauptstraße Erzingen“ Vergnügungsstätten in diesem Bereich nicht zulässt.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 3,64 MB)