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Gemeinschaftsschule Klettgau - Sachstandsbericht des Planungsteams
Die von der Gemeinde beauftragten Berater Frau Simedrea und Herr Günter haben dem Gemeinderat über erste Zwi-schenergebnisse des Planungsteams Gemeinschaftsschule Klettgau berichtet. Das Team setzt sich aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung, Gemeinderäten, Verwaltung, dem Hausmeister und Schülerinnen zusammen. Intensiv befasst hat man sich mittlerweile mit den Themen Raumprogramm/Erweiterungsbau und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gemeinderat wurde in der Sitzung über die dabei entwickelten Ideen und die angedachten nächsten Schritte informiert.
Bewirtschaftungspläne für Gemeinde- und Schlattwald
Der Leiter des Forstbezirks Süd Hans-Peter Barth und Revierförster Klaus Rentschler stellten dem Gemeinderat in der Sitzung die Bewirtschaftungspläne für das kommende Jahr vor. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht von einem Gewinn von rund 52.000 € aus, der Plan für den Schlattwald von einem Gewinn von rund 20.000 €. Im Gemeindewald kann sich das Ergebnis allerdings noch um rund 20.000 € reduzieren, wenn mehrere angedachte Wegesanierungen durchgeführt werden können. Rund 42% des geplanten Holzeinschlags im Gemeindewald entfallen im kommenden Jahr auf Buche (2.450 Festmeter). Im Vergleich zu Vorjahren relativ hoch ist der geplanten Anteil an Esche (15%). Der Gemeinderat stimmte den Planwerken für Gemeinde- und Schlattwald jeweils einstimmig zu.
Jahresabschluss 2015 der Gemeindewerke Klettgau
Aufgabe des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau ist die Versorgung der Einwohner mit Wasser. Der bis zum 31.12.2014 geführte Betriebszweig Stromversorgung wurde zum 01.01.2015 in die „Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG“ (EV-KR) eingebracht. Im Jahr 2014 konnte der Eigenbetrieb einen Gewinn von rund 272.000 € erwirtschaften, davon allerdings nur rund 13.000 € bei der Wasserversorgung selbst. Den Großteil des Gewinns brachte die Beteiligung an der EV-KR mit 243.000 €. Weitere 16.000 € wurden durch eigene Photovoltaikanlagen erwirtschaftet. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2015 unverändert festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Christian Merx scheidet aus dem Gemeinderat aus
Gemeinderat und Bürgermeisterstellvertreter Christian Merx hat um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gebeten. Nach § 16 der Gemeindeordnung kann das Ausscheiden aus wichtigen Gründen verlangt werden. Dazu zählt insbesondere, wenn der Bürger mehr als 10 Jahre dem Gemeinderat angehört hat. Da Herr Merx bereits 22 Jahre Gemeinderat war, hat der Gemeinderat dem beantragten Ausscheiden zugestimmt.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte den 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Nicht zugestimmt wurde zwei im Kreuzungsbereich Haupt-straße/Weisweiler Straße in Erzingen geplanten Werbeanlagen, da hier Sichtbehinderungen und eine Beeinträchtigung des Verkehrs befürchtet werden.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Bebauungsplan und Umlegung im Gebiet Wetteäcker in Erzingen
Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit Möglichkeiten befasst, das östlich der Gemeinschaftsschule Klettgau liegende Gebiet Wetteäcker in Erzingen einer geordneten Bebauung zuzuführen. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde nun ein Bebauungsplanverfahren förmlich eingelei-tet. Mit dem nächsten Verfahrensschritt (frühzeitige Öffent-lichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung) wird jedoch abgewartet, bis Einzelgespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt worden sind.
Anschließend an den Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat für das Gebiet des Bebauungsplans die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) angeordnet. Durch eine Umlegung können Grundstücke in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Für die Eigentümer wird eine wertgleiche Zuteilung in Land in möglichst alter Lage der Grundstücke angestrebt. Ist dies nicht vollumfänglich möglich, erfolgen Zuteilungen an anderer Stelle. Mehr- und Minderzuteilungen sind in Geld auszugleichen.
Zwei Informationsveranstaltungen für die Eigentümer haben bereits stattgefunden. Daraufhin haben sich mehrere Eigentümer gegen eine Überplanung und Einbeziehung Ihrer Grundstücke ins Umlegungsverfahren ausgesprochen. Der Gemeinderat hat trotz der vorgebrachten Einwendungen beschlossen, das Gebiet einer geordneten Bebauung zuzuführen.
Nach § 46 BauGB ist die Umlegung von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist. Dies ist hier nach Ansicht des Gemeinderats der Fall. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die notwendige Neugestaltung der Grundstücke auf andere Weise erreicht werden könnte.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde werden durch die Festlegung von geplanten Bauflächen die Weichen für die bauliche Entwicklung der Ortsteile gestellt. Bereits im Flächennutzungsplan von 1994 war die Fläche Wetteäcker als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Das gilt auch für den Entwurf der aktuellen Fortschreibung. Es existieren nach Ansicht der Verwaltung keine Flächen mit ähnlichem Potenzial in Erzingen, die sich in absehbarer Zeit als Alternative zu einer Überplanung der Fläche Wetteäcker anbieten würden. Die Gemeinde konnte mittlerweile auch einige Grundstücke im Gebiet erwerben.
Während die Anordnung der Umlegung dem Gemeinderat obliegt, führt danach der zu bildende Umlegungsausschuss in eigener Verantwortung die Umlegung nach den gesetzlichen Bestimmungen durch. Der Umlegungsausschuss besteht nach § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Klettgau aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 4 weiteren Gemeinderatsmitgliedern. Der Gemeinderat hat sich auf folgende Besetzung geeinigt:
- Gerhard Gaiser (Stellvertreter Hubert Behringer)
- Gaby Gäng-Schmid (Stellvertreter Michael Albrecht)
- Bernd Sautter (Stellvertreter Lothar Grießer)
- Patrick Siebler (Stellvertreter Dr. Thomas Olesch)
Als beratende Sachverständige wurden Planer Ernst Kaiser vom gleichnamigen Planungsbüro und der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Johann Retz vom Büro Retz und Schlachter bestellt.
Mit der vom Gemeinderat jetzt beschlossenen Anordnung nach § 46 Abs. 1 BauGB wird die grundsätzliche Entscheidung getroffen, dass eine Umlegung durchgeführt wird. Der Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB, durch welchen die Umlegung „eingeleitet“ wird und welcher auch erst das Umlegungsgebiet genau bestimmt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch den Umlegungsausschuss gefasst. Bevor dies geschieht, haben die Eigentümer die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Anhörung eine Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus sollen allen betroffenen Eigentümern bereits zu diesem frühen Zeitpunkt Einzelgespräche angeboten werden.
Sitzungsprotokoll als PDF zum Download (PDF-Dokument, 2,43 MB)