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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.11.2016
Erstelldatum22.11.2016
Sitzungsbericht und Protokoll
Kindergarten Riedern wird vorerst nicht geschlossen
Die Kinderzahlen im Kindergarten Riedern a.S. haben in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen und werden leider weiter zurückgehen. Die weitere Entwicklung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:
- September 2017: 9 Kinder
- Juli 2018: 11 Kinder
- September 2018: 5 Kinder
- Juli 2019: 8 Kinder
Auch bei geringen Kinderzahlen müssen immer mindestens 2 Kräfte im Kindergarten anwesend sein, was natürlich zu sehr hohen Kosten führt. Bei einer Zusammenlegung zweier Kindergärten könnten zu-nächst erhebliche Personalkosten eingespart werden. Allerdings würden neue Kosten für die Beförderung der Kinder entstehen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Kindergarten Riedern a.S. zumindest für das Kindergartenjahr 2017/18 weiter zu betreiben. Es wird versucht, die Kinderzahlen durch die Aufnahme von Kindern aus der Schweiz zu erhöhen. Bisher wurden grundsätzlich keine Kinder aus der Schweiz aufgenommen, im Kindergarten Riedern a.S. ist eine Aufnahme künftig möglich. Ende 2017 soll im Gemeinderat über die Entwicklung der Kinderzahlen berichtet und neu entschieden werden. Da für Kinder aus der Schweiz kein Anspruch auf interkommunalen Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht, hat der Gemeinderat ein erhöhtes Nutzungsentgelt festgesetzt. Anstatt der satzungsgemäßen, nicht kostendeckenden Kindergartengebühr wird als Nutzungsentgelt das 2-fache der satzungsgemäßen Gebühr für eine 1-Kind-Familie erhoben (derzeit 2 x 103 € = 206 €).
Beginn von „Flussgebietsuntersuchungen“ am Klingengraben und am Schwarzbach
Seit vielen Jahren ergeben sich bei den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen problematische Situationen durch Überflutungen entlang der Gewässer Klingengraben in Erzingen und entlang des Schwarzbaches in Riedern, Grießen und Geißlingen. Durch die Planung und Realisierung des Hochwasserrückhaltebeckens Grießen und der Flutmulde Weisweil konnten oberhalb des Ortsteiles Grießen Gefährdungspotentiale erheblich vermindert werden. Bei den Gewässern Klingengraben und Schwarzbach (ab Zusammenfluss mit dem Seegraben) handelt es sich um sogenannte Gewässer I. Ordnung, d.h. die Zuständigkeit für die Gewässer und deren hydraulische Leistungsfähigkeit liegt beim Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg. Bereits zum Ende des Jahres 2013 sind von Seiten der Gemeindeverwaltung kontinuierlich in diversen Gesprächen mit Regierungspräsidium, Landratsamt und auch der Gemeinde Trasadingen sowie dem Kanton Schaffhausen Möglichkeiten zur Verbesserung der Überflutungssituation geführt worden. Zu dieser Zeit verschärfte sich die Situation durch die zu Beginn sehr unübersichtliche Einführung und Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg, welches ein grundsätzliches Bau-verbot auf Grundstücken mit einer statistischen Überflutungswahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ100) zur Folge hatte. Dieses Bauverbot kann nur durch die aufwendige Abarbeitung eines umfangreichen Kataloges und die Schaffung von Rückhalteraum bzw. anderer geeigneter Hochwasserschutzmaßnahmen i.d.R. auf dem betroffenen Grundstück durch Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aufgehoben werden. Spätestens mit der Einführung dieses verbindlichen Gesetzes ist die Entwicklung der Gemeinde Klettgau vor allem mit dem Ortsteil Erzingen mit der ungeschützten Lage am Klingengraben erheblich eingeschränkt. Dieser Sachverhalt verschärft sich durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Schweiz und damit zur EU-Außengrenze mit anderen gesetzlichen Bedingungen. Nach den Sommerferien dieses Jahres ist es gelungen, dass durch das Regierungspräsidium eine Ausschreibung für eine Flussgebietsuntersuchung im Klettgau durchgeführt wurde, die nun vor wenigen Wochen beauftragt wurde. Diese recht komplexen Untersuchungen werden durch das Ingenieurbüro Fichtner, Water & Transportation (FWT) aus Freiburg durchgeführt. In der Sitzung hat ein Vertreter des Büros FWT die grundsätzliche Vorgehensweise und den Umfang solcher Flussgebietsuntersuchungen erläutert. Dabei wurde die Komplexität solcher hydrologischen Untersuchungen und hydraulischer Berechnungen deutlich. Die Bearbeitung der Untersuchung wird noch mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 4 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.