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Gemeinderat Tobias Gehrmann verabschiedet
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hat Bürgermeister Volker Jungmann Herrn Tobias Gehrmann aus Bühl verab-schiedet, welcher auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat ausscheidet. Herr Jungmann bedankte sich mit einem kleinen Präsent für den langjährigen Einsatz für die Gemeinde. Herr Gehrmann war seit 2009 Mitglied des Klettgauer Gemeinderats.
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 gibt es keine Ersatzperson der CDU für den Wohnbezirk Bühl.
Rechnungsergebnis für Gemeinde- und Schlattwald
Der Leiter des Forstbezirks Süd Hans-Peter Barth und Förster Klaus Rentschler informierten den Gemeinderat über das Rechnungsergebnis des abgelaufenen Jahres 2015. Im Gemeindewald konnte mit 59.414 € ein weit über dem Planansatz liegendes Rechnungsergebnis erzielt werden, obwohl statt geplanter 8.100 € Kosten von fast 23.000 € für Kulturen angefallen sind. Sorgen bereitet nach wie vor das Eschentriebsterben, das weiter voranschreitet. Im Schlattwald ist mit 37% ein relativ hoher Anteil aus „zufälliger Nutzung“ (Schneebruch, Käferholz und Sturmschäden) angefallen. Das Jahresergebnis lag dort mit 16.600 € etwas über dem Planansatz von 15.800 €.
Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Klettgau neu geregelt
Für gewisse Einsätze der Feuerwehr erhebt die Gemeinde Kostenersatz vom Verursacher. Klassische Einsätze dieser Art liegen vor, wenn z.B. ein Kfz beteiligt ist, wenn eine Brandmeldeanlage einen Fehlalarm verursacht, der Einsatz vorsätzlich verursacht wird oder die Feuerwehr technische Hilfe leistet, ohne dass eine lebensbedrohliche Lage vorliegt. Bei den Kostenersätzen ist zu unterscheiden zwischen den Stundensätzen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte und den Stundensätzen für die Feuerwehrfahrzeuge. Im Jahr 2015 hat das Land Baden-Württemberg das Feuerwehrgesetz geändert und die Kostenersätze neu geregelt. Nach jahrelanger interner Diskussion hat das Land das Thema dann weiter präzisiert und 2016 die Verordnung „Kostenersatz Feuerwehr in Kraft treten lassen. Diese VO schreibt für normierte Feuerwehrfahrzeuge landeseinheitliche Stundensätze vor, die ab dem Inkrafttreten der VO anzuwenden sind. Für nicht normierte Fahrzeuge sind die Stundensätze zu kalkulieren. In Klettgau betrifft das zwei Kfz und einen Anhänger. Die Kostenersätze für die Einsatzkräfte kann die Gemeinde durch Spitzabrechnung für jeden einzelnen Einsatz ermitteln oder durch Satzung Durchschnittssätze festsetzen. Der Gemeinderat hat sich für Durchschnittssätze entschieden. Die Sätze für die nicht normierten Fahrzeuge und der Stundensatz für die Einsatzkräfte wurden vom Gemeinderat durch Beschluss der „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Klettgau“ festgesetzt, welche im Gemeindeblatt veröffentlicht wird.
Aufhebung von Satzungen
Die Gemeinde Klettgau hat das Schlachthaus im Ortsteil Grießen seit vielen Jahren an eine Privatperson vermietet. Eine Satzungsregelung für das Schlachthaus ist deshalb nicht mehr erforderlich. Außerdem hat die Gemeinde Klettgau mangels Nachfrage im vergangenen Jahr den Betrieb der Viehwaage offiziell eingestellt. Nach Wegfall der Geschäftsgrundlage wurden vom Gemeinderat der guten Ordnung halber noch die Schlachthausgebühren-Satzung und die Wiegegebühren-Satzung aufgehoben.
Sportplatzsanierungen Erzingen und Grießen
Der Gemeinderat hatte sich Anfang des Jahres mit dem Thema Sportplatzsanierung der beiden Hartplätze in Erzingen und Grießen bzw. Neubau von Kunstrasenplätzen befasst. Hier sind einige zusätzliche Fragestellungen insbesondere zur Kostenberechnung und möglicher alternativer Bauweisen aufgetreten, die zusätzliche Planungsleistungen und auch Dienstleistungen zur Klärung technischer Details erforderlich machten. Ziel ist die Planung eines zeitgemäßen ganzjährig bespielbaren Sportplatzes in Erzingen und in Grießen. Neben Planungskosten sind Kosten für zusätzliche Untersuchungen und Spülarbeiten sowie Kamerainspektionen des Drainagesystems des derzeitigen Hartplatzes in Erzingen in Höhe von rund 4.500 € angefallen. Zur Kostenreduzierung und zur detaillierten Kostenberechnung sind diese Untersuchungen notwendig. Insgesamt werden Kosten von bis zu 30.000 € in diesem Jahr notwendig werden, die eine sorgfältige und realistische Kostenberechnung und Ausführungsplanung zur Folge haben werden und letztendlich Baukosten reduzieren sollen. Im aktuellen Haushalt 2016 ist kein Ansatz von Haushaltsmitteln erfolgt, da im letzten Jahr nicht davon ausgegangen worden ist, dass noch Kosten für weitere Planungen und Untersuchungen notwendig werden würden. Der Gemeinderat genehmigte die außerplanmäßigen Ausgaben. Die Gesamtergebnisse inklusive der zusätzlichen Planungen sollen im Herbst in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 9 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
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Sitzungsprotokoll in PDF zum Download (PDF-Dokument, 2,90 MB)