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Fenstersanierung Grundschule Grießen
Ende letzten Jahres wurde das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Kraft gesetzt, wonach u.a. „energetische Sanierungen von Einrichtungen der Schulinfrastruktur“ gefördert werden können. Die Gemeinde Klettgau hat daraufhin die anstehende Fenstersanierung an der Grundschule Grießen angemeldet und zwischenzeitlich einen Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg in Höhe von 147.514,11 € erhalten. In den letzten zwei Jahren wurden am Grundschulgebäude bereits in zwei Klassenzimmern, der Küche/Mensa und in den Toiletten die Fenster erneuert. Die restlichen Fenster sind dringend sanierungsbedürftig. Für den Haushalt 2016 wurde – entsprechend einer ersten Kostenschätzung – ein Betrag von 240.000 € angemeldet.
Nach genaueren Untersuchungen empfiehlt der von der Verwaltung beauftragte Gebäudeenergieberater Arnulf Maier aus Lottstetten über die reine Fenstersanierung hinaus jedoch dringend weitere Maßnahmen. Ohne eine Dämmung der Fassade müsste mit Schimmelbildung gerechnet werden. Während die Dämmung der Südfassade noch etwas geschoben werden kann, sollte die Nordfassade im Zuge der Fenstersanierung gedämmt werden. Außerdem wird der Einbau einer Lüftungsanlage vorgeschlagen. Diese Lösung bringt eine spürbare Verbesserung des Raumklimas und ist erheblich billiger als eine Klimaanlage. Der Gemeinderat hat der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zugestimmt, wozu u.a. auch Nebenarbeiten wie die Erneuerung von Blechanschlüssen oder die Überholung der Verteiler in den Klassenzimmern gehören. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich Kosten von rund 385.000 € verursachen.
Kanalsanierung „Erzingen Nord-Ost“ - Arbeitsvergabe
Die Gemeinde hatte im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) in den vergangenen Jahren eine Gesamtentwässerungsplanung mit dem Planungsbüro Kaiser erarbeitet. Die sich herausstellenden Entwässerungsproblematiken in Verbindung mit den Beobachtungen insbesondere im Niederschlagsfall unter Berücksichtigung der hydraulischen Verhältnisse haben eine Reihe von notwendigen Baumaßnahmen zur Folge gehabt. Bereits in den vergan-genen Jahren sind eine Vielzahl wichtiger Projekte erfolgreich umgesetzt worden, so dass ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden konnte. Mit dem Beginn des ersten der letzten beiden Abschnitte in Erzingen in diesem Jahr und der Fertigstellung im nächsten Jahr kann die Umsetzung des Gesamtentwässerungskonzeptes abgeschlossen werden.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung konnten 5 Angebote gewertet werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Auftragserteilung an die Firma Kaiser GmbH, Klettgau entschieden, welche unter Berücksichtigung einer gewerteten Alternativposition und der Materialkosten für das Kiesmaterial von der Fa. Bechtel & Szilagyi mit 1.095.144,45 € das günstigste Angebot abgegeben hat.
Kanalsanierung und Verbesserung des Hochwasserschutzes in Rechberg - Arbeitsvergabe
Die Gemeinde hatte 2014 mit dem Planungsbüro Kaiser die bestehende Situation des Kanalsystems in Rechberg aufgenommen und mithilfe von Kanaluntersuchungen die Schadenssituation sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit überprüft. Mit den gewonnenen Daten konnte dann eine gesamthafte Sanierungsstrategie umgesetzt werden, die sich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammensetzt. Im Jahr 2015 wurde mit Sofortsanierungsmaßnahmen am Kanalnetz ein ordnungsgemäßer Betrieb wiederhergestellt. Mit den ausgeschriebenen Baumaßnahmen in diesem Jahr werden weiterhin Einlaufbauwerke ertüchtigt bzw. neu gebaut und schadhafte Kanäle ausgetauscht. Durch teilweise vergrößerte Kanäle wird die hydraulische Leistungsfähigkeit erhöht und damit eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit bei Starkregen erreicht.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung konnten 4 Angebote gewertet werden. Der Gemeinderat hat sich für eine Auftragserteilung an die Firma Staller GmbH, Grafenhausen-Mettenberg entschieden, welche unter Berücksichtigung der Materialkosten für das Kiesmaterial von der Fa. Bechtel & Szilagyi mit 616.427,56 € das günstigste Angebot abgegeben hat. Außerdem wurde nach einer beschränkten Ausschreibung der Auftrag für eine Rohrlieferung an die Firma HTI Zehnter KG, Herrenberg zum Preis von 24.497,47 € vergeben.
Sanierung der Gemeindehalle Erzingen - Arbeitsvergabe
Das Gewerk „Elektroinstallation“ wurde - nachdem bei der ersten Ausschreibung kein Angebot wertbar war - nochmals beschränkt ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat den Auftrag an die Firma Elektrotechnik Schilling aus Grießen vergeben, welche mit 89.949,68 € das günstigste Angebot abgegeben hat.
Beschluss der Haushaltssatzung 2016
In den öffentlichen Sitzungen vom 18. und 19. Januar 2016 fand eine eingehende Beratung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2016 statt. Die in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen wurden mittlerweile im Haushaltsplan 2016 eingearbeitet. Der Gemeinderat konnte nun die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan formell beschließen und die Zustimmung zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2015-2019 erteilen. Ebenfalls beschlossen wurde die Haushaltssatzung 2016 des Altenwohnstifts Klettgau.
Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde
Im Oktober 2015 ist das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verkündet worden, mit dem u.a. die Gemeindeordnung geändert und ergänzt wird. Dabei wurde dem § 20 GemO folgender Absatz 3 angefügt: »Gibt die Gemeinde ein eigenes Amtsblatt heraus, das sie zur regelmäßigen Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde nutzt, ist den Fraktionen des Gemeinderats Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen zu Angelegenheiten der Gemeinde im Amtsblatt darzulegen. Der Gemeinderat regelt in einem Redaktionsstatut für das Amtsblatt das Nähere, insbesondere den angemessenen Umfang der Beiträge der Fraktionen.« Außerdem wurde eine bedingte Veröffentlichungspflicht bei der Durchführung von Bürgerentscheiden eingeführt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung hat der Gemeinderat eine Neufassung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt beschlossen.
Archivordnung für die Gemeinde Klettgau
Aufgrund des Landesarchivgesetzes für Baden-Württemberg sind alle Gemeinden verpflichtet, eine Archivordnung als Satzung zu erlassen. Bisher hatte die Gemeinde Klettgau keine Archivordnung. Der Gemeinderat hat einem von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf zugestimmt und als Satzung beschlossen.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte 7 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Sitzungsbericht in PDF zum Download (PDF-Dokument, 132,10 KB)
Sitzungsprotokoll in PDF zum Download (PDF-Dokument, 3,77 MB)