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Haushaltsberatung für das Jahr 2016
Der Gemeinderat befasste sich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit dem Entwurf des Haushalts für das Jahr 2016. Der Haushalt war erstmals im System des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts NKHR erstellt, welches sich in vielen Punkten vom bisherigen kameralen System unterscheidet. Am 18.01.2016 wurden nach grundsätzlichen Erläuterungen zum neuen System über die Ansätze der Teilhaushalte 1 und 2 des Ergebnishaushalts beraten.
Am 19.01.2016 wurde die Haushaltsberatung fortgesetzt. Der Ergebnishaushalt übernimmt weitestgehend die Funktion des bisherigen Verwaltungshaushalts, erweitert um nicht zahlungswirksame Erträge und Aufwendungen. Auf Grund der Vorgaben aus dem Haushaltserlass kann die Gemeinde grundsätzlich mit erhöhten Leistungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich rechnen. Andere Erträge wie Gebühren, Verkaufserlöse und Mieten orientieren sich an den Ansätzen der Vorjahre. Die Aufwendungen für den laufenden Betrieb sind in vielen Fällen auf dem Vorjahresstand, was hauptsächlich auf die nach wie vor niedrigen Energiekosten zurückzuführen ist. Trotz guter Erwartungen bei den Erträgen und ziemlicher Konstanz bei den Aufwendungen kann die Gemeinde laut Planansatz kein positives Ergebnis erzielen. Das liegt hauptsächlich daran, dass im NKHR die Abschreibungen für das gesamte Vermögen darzustellen und zu erwirtschaften sind. Darunter fallen viele Einrichtungen, die bisher nicht abschreibungsrelevant waren (z.B. Schulen, Rathäuser, Straßen). Es versteht sich von selber, dass diese neuen Belastungen das Ergebnis schmälern.
Der Finanzhaushalt stellt die Einzahlungen und Auszahlungen dar (kassenmäßige Geldbewegungen) und ist nicht 1:1 mit dem bisherigen Vermögenshaushalt zu vergleichen. Für die Planung der Investitionen behilft man sich deshalb mit der Investitionsübersicht. Dort wurden vom Gemeinderat u.a. Mittel für folgende Maßnahmen veranschlagt: ?
- Kanalsanierung Erzingen Nord-Ost, 5. Bauabschnitt inkl. Straßenbau: 1,25 Mio. € ?
- Kanalsanierung/Hochwasserschutz Rechberg inkl. Straßenbau: 650.000 € ?
- Radwegebau Riedern a. S: 790.000 € ?
- Brückensanierungen: 350.000 € ?
- Abwasseranschluss Reutehöfe: 350.000 € ?
- 1. Rate für neue Feuerwehr-Drehleiter 250.000 € ?
- neue Fenster und Lüftung für Grundschule Grießen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz): 240.000 € ?
- Kanalerneuerung Aggensell Erzingen: 200.000 €
Für den Umbau/Anbau Gemeinschaftsschule wurden Verpflichtungsermächtigungen von 4.000.000 € vorgesehen.
Haushaltsplanberatung 2016 des Altenwohnstift Klettgau
Das Altenwohnstift Klettgau in der Hauptstraße Erzingen ermöglicht älteren Menschen ein selbständiges Wohnen in einem seniorengerechten Umfeld. Zur Verfügung stehen 10 Einzimmerwohnungen und 2 Zweizimmerwohnungen.
Im vergangenen Jahr hatte sich die Gemeinde mit der Auflösung des Altenwohnstifts befasst. Eine Auflösung der Stiftung ist derzeit nicht möglich. Dennoch konnte die Gemeinde im Gespräch mit den Aufsichtsbehörden einige Vereinfachungen erreichen, die insbesondere die Haushaltswirtschaft betreffen. Der Haushalt der Stiftung wird künftig mit dem der Gemeinde zusammengefasst. Um die wirtschaftliche Situation der Stiftung dennoch separat darstellen zu können, erhält die Stiftung einen eigenen Buchungskreis. Dieser hat im Grunde genommen nur intern für den Vollzug des Haushalts Bedeutung.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass auch das Altenwohnstift seine Finanzwirtschaft zum 01.01.2016 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht NKHR umstellt und ist in die Beratung des Haushalts 2016 für das Altenwohnstift eingestiegen. Die Haushaltsansätze im Ergebnishaushalt unterscheiden sich der Höhe nach nicht grundsätzlich von den bisherigen. Wie bereits im kameralen Haushaltsrecht wurde für allfällige investive Ausgaben ein Ansatz von 5.000 € veranschlagt. Damit lassen sich die Beschaffungen finanzieren, die erfahrungsgemäß für den Ersatz von Küchengeräten in den Mietwohnungen notwendig sind.
Jahresabschluss 2014 und Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau
Die vier Gemeinden Hohentengen, Jestetten, Klettgau und Lottstetten haben die „Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG“ (EVKR) gegründet. Der gesamte Stromversorgungsbetrieb (Netz und Vertrieb) wurden mit Rückwirkung zum 01.01.2015 auf die EVKR übertragen. Seitdem beschränkt sich die Aufgabe des Eigenbetriebs Gemeindewerke Klettgau hauptsächlich auf die Versorgung der Einwohner mit Wasser. Der Gemeinderat hat deshalb eine Neufassung der „Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Gemeindewerke Klettgau“ beschlossen. Insbesondere der Gegenstand des Eigenbetriebes wurde den neuen Gegebenheiten angepasst. Der Betrieb erzeugt weiterhin Strom aus den betriebseigenen PV-Anlagen (Werkhof und Grundschule Erzingen), versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser und hält Beteiligungen an Versorgungsbetrieben (derzeit Zweckverband Klettgau-Wasserversorgung, Gruppenwasserversorgungsverband Schwarzbachtal sowie die Beteiligungen an der Energieversorgung Klettgau-Rheintal Verwaltungs-GmbH und der Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG). Mit Beschluss der neuen Satzung wurde auch der bisher bestehende Betriebsausschuss des Gemeinderats aufgehoben. Somit beschließt der Gemeinderat künftig direkt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht auf den Bürgermeister übertragen worden sind. Zur Aufhebung des beschließenden Betriebsausschusses ist auch eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde erforderlich, die gleichzeitig beschlossen worden ist. Ebenfalls beschlossen wurde, die künftig nicht mehr erforderliche „Konzessionsvereinbarung-Stromversorgungsvertrag“ zwischen der Gemeinde Klettgau und dem Eigenbetrieb der Gemeindewerke Klettgau rückwirkend zum 01.01.2015 aufzuheben.
Damals noch als Strom- und Wasserversorger konnte der Eigenbetrieb im Jahr 2014 einen Gewinn von rund 563.000 € erwirtschaften (Stromversorgung 527.000 und Wasserversorgung 36.000 €). Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2014 unverändert festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt. Der Gesamtgewinn aus dem Jahr 2014 wird den allgemeinen Rücklagen zugeführt.
Auch dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 der Gemeindewerke Klettgau konnte der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen. Dieser Wirtschaftsplan geht von einem Verlust von rund 167.500 € aus. Bei stagnierendem Wasserverbrauch und stetig steigenden Kosten, ist eine Erhöhung des Wasserpreises nach fast 10 Jahren deshalb unumgänglich. Der bisherige Wasserpreis von 1,60 €/m³ reicht bei Weitem nicht aus, eine Kostendeckung in der Wasserversorgung zu erreichen. Es muss aber noch ermittelt wer-den, wie sich Gewinne aus Vorjahren auf die Gebührenkalkulation auswirken.
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