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Sitzungsbereicht vom 13.04.2026
Erlass einer Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Die Gemeinde Klettgau finanziert ihre Aufgaben unter anderem über Grund- und Gewerbesteuern, deren Höhe durch die vom Gemeinderat festgelegten Hebesätze bestimmt wird.
Im Rahmen der Haushaltsklausur am 24.01.2026 wurde zur Stabilisierung des Haushalts 2026 die Anpassung der Hebesätze beraten. Vorgesehen ist, die Hebesätze der Grundsteuer A und B rückwirkend ab dem 01.01.2026 von 350 v.H. auf 380 v.H. zu erhöhen. Dies führt zu Mehreinnahmen von rund 70.900 € jährlich. Zudem soll der Hebesatz der Gewerbesteuer ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2026 von 320 v.H. auf 350 v.H. angehoben werden. Dadurch erhöhen sich die Einnahmen um rund 476.250 € auf etwa 3,02 Mio. € jährlich. Die Maßnahmen tragen wesentlich zur Stabilisierung der Haushaltslage bei.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
- Die Hebesätze der Grundsteuer A und B werden ab dem 01.01.2026 auf jeweils 380 v.H. festgesetzt.
- Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2026 auf 350 v.H. festgesetzt.
- Die Hebesatzsatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Verabschiedung des Gemeindeetats; Beschluss der Haushaltssatzung 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 die Haushaltsplanentwürfe für das Haushaltsjahr 2026 ausführlich beraten. Im Nachgang zur Sitzung ergaben sich für den Haushalt der Gemeinde Klettgau noch einzelne Anpassungen, die zwischenzeitlich in den Haushaltsplan eingearbeitet werden konnten. Mit dem nun gefassten Beschluss der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans 2026 einschließlich des Stellenplans konnte die Haushaltsberatung erfolgreich abgeschlossen werden.
Unter Berücksichtigung der in der Haushaltsberatung vom 23.03.2026 beschlossenen Änderungen weist der Ergebnishaushalt ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis in Höhe von minus 2.091.040 € aus. Im Finanzhaushalt beträgt die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands minus 3.576.228 €.
Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Klettgau
Der Gemeinderat stimmte dem Wirtschaftsplan 2026 der Gemeindewerke Klettgau zu. Der Erfolgsplan umfasst 1,39 Mio. Euro und liegt leicht über dem Vorjahresniveau. Für 2026 wird ein Jahresgewinn von 62.000 Euro erwartet.
Haupterlösquelle bleibt der Wasserverkauf mit rund 1,04 Mio. Euro. Während einzelne Einnahmen vorsichtig kalkuliert wurden, entwickeln sich die Erträge aus Beteiligungen positiv. Auf der Ausgabenseite steigen insbesondere die Materialkosten, unter anderem für Leitungsunterhaltung und Wasserbezug. Gleichzeitig fallen Abschreibungen und sonstige Aufwendungen etwas geringer aus.
Geplant sind Investitionen in das Leitungsnetz sowie in neue Baugebiete. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme von 2,0 Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt zeigt sich eine stabile Entwicklung bei steigenden Investitionen.
Sanierung Grundschule Grießen - Arbeitsvergaben
In den Sommerferien 2026 bis 2028 sollen die 9 Klassenzimmer und 3 Nebenräume der Grundschule Grießen in drei Bauabschnitten saniert werden. Die Durchführung erfolgt bewusst in den Ferien, um Lärmbelastungen, Sicherheitsrisiken sowie zusätzliche Kosten für provisorische Klassenräume zu vermeiden.
Die Ausschreibungen wurden für alle drei Bauabschnitte gemeinsam durchgeführt, um die Beteiligung zu erhöhen. Trotz dessen gingen nur wenige Angebote ein, was vermutlich auf die Ausführung während der Handwerkerferien über drei Jahre zurückzuführen ist. Die Kostenansätze lagen durchweg unter den Schätzungen.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Arbeiten wie folgt:
- Abbrucharbeiten an die Fa. Hecht, Hohentengen, zum Angebotspreis von 71.519,00 € (geschätzter Auftragswert: 88.740,38 €)
- Gipser- und Trockenbauarbeiten an die Fa. Knieß, Dangstetten, zum Angebotspreis von 143.797,82 € (geschätzter Auftragswert: 217.514,86 €)
- Bodenbelagsarbeiten an die Fa. Fechtig, Birkendorf, zum Angebotspreis von 38.377,44 € (geschätzter Auftragswert: 61.288,27 €)
- Sanitär- und Lüftungsarbeiten an die Fa. Hauser, Jestetten, zum Angebotspreis von 15.386,53 € (geschätzter Auftragswert: 17.526,38 €)
- Heizungsarbeiten an die Fa. Hauser, Jestetten, zum Angebotspreis von 33.305,32 € (geschätzter Auftragswert: 48.787,03 €
Bebauungsplan „Gatteräcker“ Grießen
-Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenvoranhörung; Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat hat am 30.05.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gatteräcker“ im Ortsteil Grießen gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Behördenbeteiligung eingeleitet. Diese fanden im Zeitraum vom 11.07.2022 bis 19.08.2022 statt.
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Gatteräcker“ in der Fassung vom 13.04.2026 befasste sich der Gemeinderat in der Sitzung. Das Plangebiet umfasst ca. 2,91 ha und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgestellt. Insgesamt gingen 25 Stellungnahmen ein, die in die weitere Planung eingeflossen sind.
Zwischenzeitlich wurde der Bebauungsplan auf Grundlage dieser Stellungnahmen sowie ergänzender Gutachten (u. a. zu Verkehr, Lärm und Umweltbelangen) überarbeitet und fortgeschrieben. Das geplante Neubaugebiet umfasst Wohnbauflächen mit entsprechender verkehrlicher Erschließung (u. a. Anbindung an die L 163) sowie der notwendigen technischen Infrastruktur (Entwässerung im Trennsystem, Wasserversorgung, Strom- und Breitbandversorgung). Die Planung berücksichtigt zudem städtebauliche, naturschutzfachliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Hinweise betreffen unter anderem Baugrund, Starkregenereignisse, landwirtschaftliche Immissionen sowie Klimaschutzaspekte.
Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB vorgesehen.
Der Gemeinderat beschloss, die eingegangenen Anregungen entsprechend den jeweiligen Beschlussvorschlägen unter Berücksichtigung der Festsetzung von 1,5 PKW-Stellplätzen je Wohneinheit beim Geschosswohnungsbau zu behandeln. Zudem wurden die Planunterlagen in der vorliegenden Fassung gebilligt und für die Durchführung der Offenlage freigegeben.
Entscheidung über die Vermittlung von Spenden
Nach § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden durch die Gemeinde.
Die Sparkasse Hochrhein hat für das Jahr 2026 einen Betrag von 26.377 € als Spende an Einrichtungen in der Gemeinde Klettgau zu verteilen. Diese Einrichtungen müssen soziale, gemeinnützige, kulturelle, sportliche oder karitative Bestrebungen fördern. Über die Spendenverteilung soll der Bürgermeister der Sparkasse einen Vorschlag machen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig zu.
Ein herzliches Dankeschön geht an die Sparkasse Hochrhein für diese großzügige Unterstützung der Vereine.
Entscheidung über die Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschließt vierteljährlich über die Annahme und Vermittlung von Spenden. In der Sitzung wurde mehreren Spenden zugestimmt. Den Spendern ein herzliches Dankeschön!
Bekanntgaben
Der Vorsitzende gab bekannt, dass die Vergabe der Jagdpacht in der Gemeinde zum 01.04.2026 gemäß Beschluss des Gemeinderates aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.02.2026 erfolgt ist. Die Jagdpachtverträge wurden von der unteren Jagdbehörde ohne Beanstandungen geprüft.
Sitzungsprotokoll Teil I vom 13.04.2026 als PDF (Datei 2.798 KB) zum Download
Sitzungsprotokoll Teil II vom 13.04.2026 alsPDF (Datei 9.212 KB) zum Download

