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Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2015
Erstelldatum08.12.2015
Sitzungsbericht und Protokoll
Funktionszulagen für die Freiwillige Feuerwehr werden erhöht
Die Gemeinde Klettgau zahlt den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr eine Zulage, um deren Mehraufwand abzudecken. Diese Zulage ist bei den allermeisten Kommunen in Baden-Württemberg üblich. Die Zulage ist in der Feuerwehr-Entschädigungssatzung aus dem Jahr 1991 geregelt. Nach § 4 dieser Satzung legt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Höhe der Ent-schädigung fest. Der Gemeinderat hat nun eine Erhöhung dieser Zulagen beschlossen. Im kommenden Jahr soll zudem die Feuerwehr-Entschädigungssatzung überarbeitet werden.
Notwasserversorgung für die Gemeinde Trasadingen
Die Gemeinde Klettgau ist grundsätzlich bereit, die Gemeinde Trasadingen im Notfall mit Trinkwasser zu versorgen. Trasadingen hatte eine entsprechende Anfrage gestellt. Die angedachte Notleitung ist technisch möglich und wird im Bereich Kilstig mit einem Wasserübergabeschacht erstellt, der möglichst im öffentlichen Wegbereich eingebracht werden soll. Der notwendige Wasserdruck für eine Belieferung an Trasadingen ist in diesem Bereich gegeben. Der maximale Wasserverbrauch von Trasadingen mit 200 m³ pro Tag ist durch die genehmigten Wasserentnahmemengen gedeckt. Gleichwohl ist hierzu noch die Zustimmung des Wasserwirtschaftsamts einzuholen. Die entstehenden Aufwendungen sind von Trasadingen zu tragen und werden über einen Kostenübernahmevertrag geregelt, für die Belieferung mit Trink- und Brauchwasser wird ein „Notwasserlieferungsvertrag“ mit der Gemeinde Trasadingen geschlossen. Dieser Vertrag regelt auch die jährlichen Wartungsarbeiten sowie die durchzuführenden Test- und Probeläufe.
Vorerst keine Pferdesteuer
Bürgermeister Jungmann gab bekannt, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.11.2015 beschlossen hat, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung einer Pferdesteuer zu verzichten.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kehlhof-Tuchert“, Geißlingen
Im Höhenweg in Geißlingen soll ein Einfamilienwohnhaus in ein Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. Hierzu ist auch ein Anbau an der Ostseite vorgesehen, der jedoch größtenteils außerhalb des Baufensters liegt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in diesem Fall nicht möglich, da die Überschreitung der Baugrenzen zu groß wäre. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wäre die Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich von Flst.Nr. 632 ein geeignetes Mittel, den Um- und Anbau dort zu ermöglichen. Das Bauvorhaben müsste sich dann entsprechend § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Der Gemeinderat sah hier die Möglichkeit, eine sinnvolle Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung zu ermöglichen. Bereits im Oktober war der Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kehlhof-Tuchert“ im vereinfachten Verfahren gefasst worden. Im Zuge der mittlerweile durchgeführten Offenlage sind keine Bedenken von Behörden oder Bürgern eingegangen, so dass der Gemeinderat das Verfahren nun mit dem Satzungsbeschluss abschließen konnte.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 6 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen. Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
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