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Bebauungsplan für Arztpraxis - Verfahren fortgeführt
Die Gemeinde Klettgau ist seit einiger Zeit mit dem in Erzingen praktizierenden Arzt Stefan Bastians in Kontakt, um mit ihm gemeinsam ein geeignetes Grundstück für ein neues Praxisgebäude zu finden. Im Gewann „Wetteäcker“ (östlich der Gemeinschaftsschule/Sporthalle) verfügt die Gemeinde über zwei geeignete Grundstücke mit direktem Anschluss an die Straße „In der Bütze“. Das betroffene Gebiet ist im Flächennutzungsplan als „künftige Wohnbaufläche“ ausgewiesen; ein Bebauungsplan und somit Bau-recht existiert jedoch nicht.
Nachdem der Gemeinderat im Oktober das Planverfahren für den notwendigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingeleitet hat, konnte man sich nun mit den mittlerweile ausgearbeiteten Planunterlagen befassen. Diese legen u.a. die künftig überbaubaren Flächen fest und regeln Gestaltung sowie Art und Maß der baulichen Nutzung. Vorgesehen ist die Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebiets“, zulässig sollen 2 Vollgeschosse sein. Der Gemeinderat hat die Planunterlagen gebilligt und für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit freigegeben.
Bewirtschaftungspläne 2016 für Gemeinde- und Schlattwald beschlossen
Der Leiter des Forstbezirks Süd Hans-Peter Barth und Revierförster Klaus Rentschler stellten dem Gemeinderat in der Sitzung die Bewirtschaftungspläne für das kommende Jahr vor. Der Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald geht von einem Gewinn von rund 41.000 € aus, der Plan für den Schlattwald von einem Gewinn von knapp 30.000 €. Im Gemeindewald entfallen im kommenden Jahr rund 44% des geplanten Holzeinschlags auf Buche (2490 Festmeter). Im Vergleich zu Vorjahren relativ hoch sind 2016 die geplanten Anteile an Esche (12%) und Kiefer (16%). Vom Laubholz werden voraussichtlich rund 60% als Brennholz verkauft. Der Gemeinderat stimmte den Planwerken für Gemeinde- und Schlattwald jeweils einstimmig zu.
Klettgau wird Mitglied des Landschaftserhaltungsverbands Landkreis Waldshut e.V.
Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Waldshut hat seine Arbeit im Jahr 2013 aufgenommen. Geschäftsführer Hansjörg Stoll informierte den Gemeinderat über Aufgaben und Ziele des Verbands. Vorrangiges Ziel ist die Sicherung wertvoller Lebensräume und die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft. Zur Umsetzung der Landschaftspflegerichtlinie unterstützt der Verband beim Abschluss von Landschaftspflege-Verträgen. Mit 850 Verträgen über 1.200 ha konnten bereits über 600.000 € Fördermittel vermittelt werden. Für den Bereich Arten- u. Biotopschutz beliefen sich die bewilligten Mittel 2015 auf rund 35.000 €. Nachdem der Gemeinderat im Jahr 2012 noch skeptisch war und eine Mitgliedschaft abgelehnt hatte, wurde jetzt einem Beitritt zugestimmt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Gemeinden liegt bei 300 €.
Entwidmung und Verkauf eines Feldwegs in Bühl
Ein Landwirt hat westlich und östlich des Feldwegs Flst. Nr. 470/1 Grundstücke. Daher möchte er den zwischen seinen Grundstücken liegenden Feldweg kaufen. Das Feldwegegrundstück hat eine Fläche von 348 m². Weitere Grundstücke werden durch den Feldweg nicht erschlossen. Der Wirtschaftsweg stellt nach § 7 Abs. 1 Straßengesetz eine öffentliche Straße dar. Vor dem Verkauf des Wegegrundstücks ist eine Einziehung (Entwidmung) des Wegegrundstücks erforderlich. Der Gemeinderat hat dem Verkauf des Feldwegs bereits im Juli grundsätzlich zugestimmt und die Einleitung des Einziehungsverfahrens beschlossen. Während der mittlerweile erfolgten Auslegung der Einziehungs-Unterlagen wurden keinerlei Einwendungen oder Anregungen vorgetragen. Deshalb hat der Gemeinderat dem Erlass der Einziehungsverfügung zugestimmt, womit das Verfahren zur Einziehung des Feldwegs abgeschlossen wird.
Auflösung des Altenwohnstifts Klettgau wird zurückgestellt
Im März hatte der Stiftungsrat beschlossen, die Stiftung Altenwohnstift Klettgau zum 31.12.2015 aufzulösen und in das allgemeine Gemeindevermögen zu überführen. Damit sollte künftig u.a. der im Grunde unnötige Zusatzaufwand vermieden werden (eigener Haushaltsplan, eigene Jahresrechnung, Finanzamt, EDV usw.). Der Auflösungs-Beschluss wurde dem Landratsamt Waldshut als Stiftungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt sieht sich jedoch im Moment nicht in der Lage, dem Antrag stattzugeben. Die Stiftung könne nur aufgelöst werden, wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird derzeit noch nicht gesehen. Deshalb hat der Gemeinderat als Stiftungsrat beschlossen, die Auflösung zurückzustellen und das Thema wieder zu prüfen, wenn die nächste Prüfung der Gemeinnützigkeit ansteht.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte den 7 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
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