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Archiv: Gemeinde Klettgau

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Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.10.2015

Erstelldatum13.10.2015

Sitzungsbericht

Festhütte wird nicht gebaut

Auf dem Areal des ehemaligen ULIK-Sportplatzes zwischen Grießen und Rechberg war der Bau einer Festhütte für Privatveranstaltungen geplant. Der beauftragte Architekt Bernd Sautter war in der Sitzung anwesend und hat dem Gemeinderat die mittlerweile ausgearbeitete Planung und auch die zu erwartenden Kosten erläutert. Der Entwurf sah einen mit Kaminofen beheizten Raum für rund 60 Personen vor. Im Gebäude waren daneben eine Küche, WC-Anlagen und Lagerräume geplant. Die Kostenschätzung lag bei rund 480.000 € inklusive Außenanlagen, Ausstattung und Planungskosten. Allein rund 75.000 € entfielen beispielsweise auf die Befestigung der Zufahrtswege und Parkplätze. Bei einem als Alternative geprüften begrünten Dach wären weitere Kosten von rund 40.000 € angefallen. Im Haushalt 2015 waren für den Bau einer Festhütte 200.000 € eingeplant. Einsparmöglichkeiten sind kaum vorhanden. So ging die Kostenschätzung beispielsweise vom Einbau einer „einfachen“ Haushaltsküche aus. Für eine Nutzung des Gebäudes im Winter wären weitere Kosten für die Sicherstellung eines Frostschutzes angefallen. Angesichts der vorgestellten Kosten hat sich der Gemein-derat gegen den Bau der Festhütte entschieden.

Entscheidung über die Einführung einer Pferdesteuer zurückgestellt

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Pferdesteuersatzung der Stadt Bad Sooden-Allendorf für rechtmäßig befunden hat, hat sich auch der Gemeinderat Klettgau mit dieser Möglichkeit befasst. Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, Aufwandssteuern – wie z.B. die Hundesteuer- zu erheben. Durch Aufwandssteuern kann die besondere Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners, die in der Bereitschaft und Fähigkeit einen erhöhten Aufwand für etwas zu erbringen zu sehen ist, besteuert werden. Die besondere Leistungsfähigkeit kann bei Pferdehaltern insoweit bejaht werden, als dass das Halten und Nutzen von Pferden einen großen Aufwand erfordert, der den gewöhnlichen allgemeinen Lebensbedarfs überschreitet. Von einer solchen besonderen Leistungsfähigkeit kann jedoch nur gesprochen werden, wenn Pferde zur Freizeit-gestaltung gehalten und genutzt werden, nicht aber wenn die Pferde nachweislich zur Erzielung des Haupterwerbs dienen.

Nach einer Datenerhebung des Statistischen Landesamts über die Viehhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben wurden in Klettgau im Jahr 2007 145 Pferde in 13 landwirtschaftlichen Betrieben gehalten. Im Jahr 2010 wurden in Klettgau in 12 Betrieben 137 Einhufer gehalten. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Gemeinde von der Möglichkeit der Pferdesteuer Gebrauch machen. Neben dem fiskalischen Zweck verspricht sich die Gemeinde eine eventuelle Regulierung der Pferdehaltung und der damit verbundenen stellenweise negativen Einflüsse wie Verunreinigungen von Straßen und beschädigte Feldwege.

An der Sitzung nahmen zahlreiche Zuhörer teil und bekundeten ihre Ablehnung der geplanten Steuer. Der Gemeinderat hat über die Thematik diskutiert, hat vor einer Entscheidung aber weitere Informationen von der Verwaltung gefordert. Aus diesem Grund wurde die Entscheidung vertagt.

Änderung des Bebauungsplans „Stegbünden“, Grießen

Die Sozialstation Klettgau-Rheintal plant im Hardweg in Grießen einen Neubau zur Erweiterung der Tagespflege. Die Gemeinde wird das Obergeschoss des Gebäudes erwerben und dort 6 seniorengerechte Wohnungen bauen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplans „Stegbünden“ notwendig. Der ursprüngliche Bebauungsplan sieht im betroffenen Bereich zwei getrennte Baufenster mit einer dazwischen liegenden Erschließung vor. Der geplante Neubau benötigt jedoch ein durchgängiges großes Baufenster. Der mit der Bebauungsplanänderung beauftragte Planer Ernst Kaiser war in der Sitzung anwesend und hat dem Gemeinderat die Planung erläutert. Da durch die geplante Änderung die Grundzüge des bestehenden Bebauungsplanes nicht berührt werden, kann das sog. „vereinfachte Verfahren“ nach § 13 BauGB zur Anwendung kommen. Im vereinfachten Verfahren kann auf die Umweltprüfung, den Umweltbericht und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Stegbünden“ gefasst, die Planunterlagen gebilligt und für die Durchführung der Offenlage freigegeben.

Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kehlhof-Tuchert“, Geißlingen

Im Höhenweg in Geißlingen soll ein Einfamilienwohnhaus in ein Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. Hierzu ist auch ein Anbau an der Ostseite vorgesehen, der jedoch größtenteils außerhalb des Baufensters liegt. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in diesem Fall nicht möglich, da die Überschreitung der Baugrenzen zu groß wäre. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wäre die Teilaufhebung des Bebauungsplanes im Bereich von Flst.Nr. 632 ein geeignetes Mittel, den Um- und Anbau dort zu ermöglichen. Das Bauvorhaben müsste sich dann entsprechend § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Der Gemeinderat sah hier die Möglichkeit, eine sinnvolle Nachverdichtung der vorhandenen Bebauung zu ermöglichen und hat den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Kehlhof-Tuchert“ im vereinfachten Verfahren gefasst, die Planunterlagen gebilligt und für die Durchführung der Offenlage freigegeben.

Automatische Steuerung der Kläranlage Geißlingen wird erneuert

Im Vermögens-Haushalt 2015 wurden 80.000 € für die Ablösung und Erneuerung der Automatisierungsgeräte auf der Kläranlage Geißlingen durch ein dem Stand der Technik entsprechenden SPS-Systems veranschlagt. Bei einem SPS-System handelt es sich um eine SpeicherProgrammierbare Steuerung. Mit diesem System wird über Sensoren, Lichtschranken, Schalter und Motoren der gesamte Klärprozess weitgehend automatisch gesteuert und gere-gelt; zudem werden die Daten visualisiert sowie alle Betriebsmeldungen aufgezeichnet. Im Störungsfall gehen Alarmmeldungen direkt an das klärtechnische Personal. Dazu sind auch die Außenwerke, wie das Regenüberlaufbecken in Grießen und Geißlingen sowie das Hebewerk in Grießen in diesen Überwachungs-, Regel- und Steuerungsprozess integriert. Da Austauschbaugruppen für die zur Zeit im Einsatz befindliche SPS-Technik praktisch nicht mehr am Markt erhältlich sind, ist es aus technischer Sicht sinnvoll und aus Betriebssicherheitsgründen und aus Gründen der Risikovorsorge geboten, die Anlagensteuerung auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Nach öffentlicher Ausschreibung ist lediglich ein Angebot der Firma EliquoStulz aus Grafenhausen über 83.200 € eingegangen. Der Gemeinderat stimmte einer Auftragserteilung zu. Durch eine Verschiebung des Ausführungstermins und die Vereinbarung einer pauschalen Abrechnung kann ein Minderpreis von 9.000 € erreicht werden.

Zusätzliche Tiefbau-Arbeiten in der Rechberger Straße in Erzingen

Die Gemeinde Klettgau erschließt zur Zeit das Neubaugebiet ‚Rechberger Straße/Dörnlen‘ im Ortsteil Erzingen. Im Zuge der Erschließungsarbeiten haben sich zusätzliche Arbeiten ergeben, die im Zuge der Vorplanung und Ausschreibung nicht erkennbar waren. Im Gehwegbereich der Rechberger Straße wurden Kabel der EVKR bis zum Ortsende Erzingen verlegt, anstatt die erst geplante andere Trasse über den Stichweg Saizig zu wählen. Damit wurde ein kompletter Aufbruch des Gehweges nötig. Damit jetzt kein Provisorium bis zur Erstellung des Geh- und Radweges in Richtung Rechberg entsteht, wurde entschieden, diesen Wegbereich und späteren Lückenschluss bereits jetzt auf einer Breite von ca. 2,50m auszubauen und die Oberfläche mit Pflaster herzustellen. Das überbaute Gelände befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Kosten für die sowieso notwendigen Arbeiten werden durch die EVKR getragen; die zusätzlichen Kosten von ca. 45.000 € für die Verbreiterung, die Anpassung der Ent-wässerung und der Straßenbeleuchtung und den Pflaster-belag müssen von der Gemeinde übernommen werden. Am südlichen Fahrbahnrand der Rechberger Straße sind eine Vielzahl gebrochener und wackelnder Betonbordsteine vorhanden, die inzwischen eine Gefahr insbesondere für Fußgänger darstellen. Detailliertere Untersuchungen haben ergeben, dass auch der Unterbau dieser Randeinfassung durch den Einfluss von Wasser und Frost-Tau-Wechseln im Winter sowie dem Winterdienst selber dem Verkehrseinfluss nicht mehr gewachsen ist. Bevor nun in den nächsten Wochen die Asphaltdeckschicht eingebaut wird, ist es sinnvoll, vorher die Bordsteine auszutauschen. Es handelt sich um ca. 180 m Bordsteine, die nun haltbarer und dauerhafter in Granit eingebaut werden. Hier entstehen zusätzliche Kosten von ca. 29.000 €. In beiden Fällen sind die Einheitspreise der entsprechenden Arbeiten mit den Preisen des Mitbewerbers und den Preisen vergleichbarer Ausschreibungen der letzten Zeit überprüft worden, so dass die Leistung vergleichsweise günstig eingekauft werden kann. Der Gemeinderat hat der Vergabe der Arbeiten an die Firma Alfred Kaiser, Rechberg, als Zusatzauftrag zum Hauptauftrag „Erschließung Neubau-gebiet Rechberger Straße“ in Höhe von ca. 74.000 € zugestimmt.

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte allen 8 vorliegenden Baugesuchen seine grundsätzliche Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.

Sitzungsbericht in PDF zum Download (PDF-Dokument, 137,49 KB)