Archiv: Gemeinde Klettgau

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Breitbandausbau Klettgau

Erstelldatum05.05.2023

Viel Verwirrung um den Breitbandausbau

Viel Verwirrung um den Breitbandausbau

In den letzten Tagen sind viele Missverständnisse in die Öffentlichkeit getragen worden. Es entsteht dabei schnell der Eindruck, die Gemeindeverwaltung würde (absichtlich oder unabsichtlich) die eigenen Bürgerinnen und Bürger benachteiligen. Dies ist nicht der Fall.
Einige Bürgerinnen und Bürger aus Rechberg hatten bei der Gemeinde eine Aufklärung der Situation gefordert. Zu klärenden Gesprächen hat die Gemeindeverwaltung dann diese Personen und die Presse ins Rathaus eingeladen. Leider ist dadurch offensichtlich mehr Verwirrung entstanden, da nur Fragmente aus dem 2-Stunden dauernden Treffen abgedruckt, bzw. zitiert wurden. Ich möchte nun kurz alle Bürgerinnen und Bürger über die Situation beim Thema Breitbandausbau informieren:

Die Gemeinde Klettgau hat entschieden, mit Fördermitteln von Bund und Land ein eigenes Breitbandnetz mit Glasfaser zu errichten. Die Hürden hierfür sind jedoch sehr hoch, da die Gemeinde diesen Ausbau selbst eigentlich überhaupt nicht machen darf. Dies liegt daran, dass die Telekommunikation in den 1990er Jahren privatisiert wurde. Somit dürfen eigentlich keine Steuergelder in diese privatwirtschaftliche Angelegenheit eingesetzt werden. Dies würde ansonsten zu einer Marktverzerrung führen.
Einzig wenn ein Marktversagen vorliegt, darf die Gemeinde einschreiten und Steuergelder einsetzen. Allerdings dürfen dann nur die Anschlüsse ausgebaut werden, an denen das Marktversagen festgestellt worden ist. Der Gesetzgeber hat den Schwellwert, also die Grenze zwischen Marktversagen und kein Marktversagen, auf 30 Mbit/s festgelegt. Nur bei den Festnetzanschlüssen, bei denen die Geschwindigkeit langsamer ist als 30Mbit/s, liegt somit ein Marktversagen vor. Also dürfen diese Anschlüsse mit Steuergeldern ausgebaut werden. Die Gemeinde baut damit ein Breitbandnetz für die unterversorgten Anschlüsse aus. Mehr darf die Gemeinde nicht und für mehr werden auch keine Fördergelder bereitgestellt. Ein „Umschichten“ dieses Geldes, wie von manchen Personen vorgeschlagen, ist ebenfalls nicht möglich. Die Fördermittel werden ausschließlich für den Ausbau der unterversorgten Anschlüsse bereitgestellt. Dies muss die Gemeinde dokumentieren und am Ende des Projektes nachweisen.
Die Gemeinde bereitet bei diesem Ausbau jedoch einen Komplettausbau des Gemeindegebietes vor. Es werden genug Leitungen und Leerrohre in die Straßen gelegt, so dass alle Interessenten früher oder später an das schnelle Glasfasernetz anschließen können.

Gerne würde die Gemeinde jetzt alle Anschlüsse für einen geringen Beitrag ausbauen, leider liegt diese Entscheidung nicht bei der Gemeinde sondern beim Gesetzgeber. Wie oben erwähnt, darf die Gemeinde die bereits versorgten Anschlüsse nicht ausbauen.
Für den Ausbau der unterversorgen Anschlüsse musste die Gemeinde eine europaweite Ausschreibung durchführen. Das Ergebnis der Ausschreibung (also die eingereichten Preise) wurden von dem Ingenieurbüro das uns in dieser Angelegenheit begleitet (namentlich „Seim & Partner“) geprüft und für korrekt befunden.
Die Gemeinde baut also für diese Preise aus.
Diejenigen Personen, deren Festnetzanschlüsse bereits jetzt schneller als 30Mbit/s sind (oder fähig sind schneller zu sein), können zu den für uns geltenden Konditionen an unserem Ausbauprojekt mit teilnehmen. Es werden die tatsächlichen Kosten des Unternehmens, das den Ausbau macht, durchgereicht.
Kommunalpolitisch versierten Bürgern dürfte bekannt sein, dass bei Angebotsabgaben von Unternehmen keine Einzelpositionen veröffentlicht werden dürfen. In der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist in §14 EU, Abs. 8 geregelt: „Die Angebote und ihre Anlagen sind sorgfältig zu verwahren und geheim zu halten.“
Eine Behandlung im Rahmen einer Gemeinderatssitzung ändert daran leider auch nichts.
Trotz der vielen Hürden baut die Gemeinde das Glasfasernetz in Klettgau und leistet damit einen großen Beitrag zur Versorgung des Gemeindegebietes mit schnellem Internet.
Ich danke den Mitarbeitern im Breitbandbüro für die geleistete Arbeit hierfür.

Kurzum:
Wir bauen die unterversorgten Gebiete aus, weil wir nur die ausbauen dürfen. Wer als versorgt gilt, darf seinen Anschluss jedoch mit ausbauen, aber öffentliche Gelder darf die Gemeinde hierfür nicht verwenden, weswegen die Kosten dann selbst getragen werden müssten.
Eine Teilnahme an dem Ausbau ist sowohl für die unterversorgten als auch für die versorgten Teilnehmer freiwillig.
Kurzes Zahlenspiel am Rande.
Projektkosten laut Kostenberechnung: rund 18 Mio. Euro für ca. 1.400 Hausanschlüsse. Ergibt einen Wert von knapp 13.000 Euro je ausgebautem Anschluss.