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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2022
Erstelldatum14.12.2022
Sitzungsbericht und Protokoll
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte allen 4 vorliegenden Baugesuchen die grundsätzliche Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen werden.
Vorstellung des Strukturgutachtens für die Wasserversorgung
Vertreter der Fritz Planung GmbH stellten dem Gemeinderat in der Sitzung das für die Gemeindewerke Klettgau ausgearbeitet Strukturgutachten Wasserversorgung vor. Bestandteile des Strukturgutachtens sind die Erarbeitung von Prognoseansätzen für den Wasserbedarf bis zum Jahr 2050 sowie die Beurteilung der langfristigen Versorgungsperspektiven und das Aufzeigen von nachhaltigen Optimierungsansätzen für das gesamte Versorgungsgebiet. Im Rahmen des Strukturgutachtens wurden der aktuelle Zustand der Wasserversorgung erfasst und die zukünftige Entwicklung aufgearbeitet sowie kritische Bereiche aufgezeigt. Optimierungsmaßnahmen wurden erarbeitet, priorisiert und zu einem Maßnahmenkonzept zusammengefasst. Das Gutachten wurde mit dem Landratsamt Waldshut sowie mit dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt. Das Gutachten ist auch Voraussetzung für künftige Zuschussanträge. Für die Erstellung des Strukturgutachtens wurde ein Zuschuss in Höhe von 7.500 € (50 %) bewilligt.
Vereinbarung zur Erteilung der Konzession für die Durchführung der Wasserversorgung
Gemeinde Klettgau und Eigenbetrieb Gemeindewerke Klettgau haben am 12.07.2005 eine „Vereinbarung zur Erteilung der Konzession für die Durchführung der Wasserversorgung in der Gemeinde Klettgau“ mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024 geschlossen. Die Vereinbarung regelt u.a. den Betrieb der Wasserversorgung, die Nutzung von Gemeindegrundstücken und die Zahlung der Konzessionsabgabe. Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt hat empfohlen eine neue Vereinbarung zu schließen, weil die bisherige Vereinbarung den aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben nicht voll entspricht. Außerdem war zu berücksichtigen, dass die umsatzsteuerliche Behandlung der öffentlichen Hand ab dem 01.01.2023 grundlegend neu geregelt wird. Deshalb sollte die Vereinbarung um eine klarstellende „Umsatzsteuerklausel“ ergänzt werden. Auch im Hinblick auf eine angedachte Übertragung der technischen Betriebsführung der Gemeindewerke Klettgau auf einen Dritten war eine Neufassung notwendig. Der Gemeinderat hat dem Abschluss einer neuen „Vereinbarung zur Erteilung der Konzession für die Durchführung der Wasserversorgung in der Gemeinde Klettgau“ zugestimmt.
Anpassung der Wassergebühren; Änderung der Wasserversorgungssatzung
Für die sichere und ausreichende Versorgung mit Trinkwasser betreiben die Gemeindewerke ein umfangreiches Leitungsnetz mit einer Gesamtlänge von rund 136 km. Hinzu kommen Tiefbrunnen, Quellen und Hochbehälter. Die Trinkwasserversorgung muss den hohen Anforderungen bei der Qualität der Trinkwasserverordnung entsprechen und die erforderlichen Mengen stets bereitstellen können. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Gemeindewerke ihr Netz und ihre Anlagen stetig erneuern und austauschen. Die gestiegenen Kosten u.a. für Energie, Personal, Material, EDV sowie die angedachte Übertragung der technischen Betriebsführung auf einen Dritten, haben dazu beigetragen, dass die Trinkwasserpreise neu kalkuliert werden mussten.
Der Gemeinderat hat beschlossen die Wassergebühren von bisher 1,98 €/m³ auf künftig 2,20 €/m³ anzupassen. Auch bei den von der Größe des Wasserzählers abhängigen Grundgebühren erfolgt eine Anpassung. Für einen „Drei-Personen-Haushalt“ mit einem Jahresverbrauch von 135 m³ führt die Gebührenanpassung zu Mehrkosten von ca. 50 € pro Jahr.