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Sitzungen des Gemeinderats: Gemeinde Klettgau

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Hauptbereich

Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.10.2024

Erstelldatum17.10.2024

Sitzungsbericht und Protokoll

Sitzungsbericht

Vor Eintritt in die Tagesordnung ging Bürgermeister Topcuogullari auf die am 14.10.2024 um 18 Uhr endete Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 10.11.2024 ein. Es liegen 3 Bewerbungen vor, über deren abschließende Zulassung zur Wahl in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am 15.10.2024 entschieden werden wird.

 

Frageviertelstunde

Bei diesem Tagesordnungspunkt lenkte ein Bürger die Aufmerksamkeit auf den Tagesordnungspunkt  „Fortschreibung Bedarfsplanung 2024“ in der heutigen öffentlichen Gemeinderatssitzung und merkte an, dass unter der Nr. 4.1 in der Bedarfsplanung, dem Sanierungswunsch des Kindergartengebäudes des Kath. Kindergarten Erzingen von Seiten der Eltern, nicht erwähnt wird.

Der Vorsitzende informierte, dass diese  Thematik der Verwaltung bekannt ist und im Rahmen einer Besichtigung mit dem Gemeinderat begutachtet werden soll.

 

Behandlung von Baugesuchen

Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.

Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.

 

Bestandssanierung Realschule Klettgau; Arbeitsvergabe Abbruch- und Rohbauarbeiten

Die Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen wurden vom Architekten Herr Oeldenberger detailliert vorgestellt, deren Abschluss bis Ende Juni 2026 vorgesehen ist. Bislang belaufen sich die realisierten Sanierungsmaßnahmen auf rd. 825.000 €. Die noch anstehenden Sanierungskosten werden mit insgesamt rd. 2,27 Millionen veranschlagt.

In der Sitzung wurde der Auftrag für die nun anstehenden Abbruch- und Rohbauarbeiten an die Fa. Bauunternehmen und Holzbau Berger aus Herrischried, zum Preis von 157.609,91€ vergeben (Kostenschätzung lag bei 223.335€).

 

Gemeinschaftsschule Rheintal - Aufhebung der Außenstelle Lienheim; Durchführung einer verkürzten regionalen Schulentwicklung, Möglichkeit zur Stellungnahme der Gemeinde Klettgau

Die Außenstelle Lienheim der Gemeinschaftsschule Rheintal, in der aktuell die Klassen 1 unterrichtet werden, soll aufgehoben werden. Da diese Grundschule im Verbund mit einer weiterführenden Schule geführt wird, ist eine verkürzte regionale Schulentwicklung durchzuführen.

Vom Vorhaben der Gemeinde Hohentengen wurde Kenntnis genommen und der Gemeinderat stimmte diesem zu.

 

Verkauf von 4 Baugrundstücken in Erzingen

Für die mehrmalig im Gemeindeblatt ausgeschriebenen Baugrundstücke im Neubaugebiet Wetteäcker II in Erzingen sind 10 Bewerbungen eingegangen.

Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien (Punktesystem) konnten die Bauplätze mit den Flurstücknummern 4181, 4182, 4183 und 4203 an die Interessenten mit Höchstpunktzahl vergeben werden.

Ebenso stimmte das Gremium dem Vorgehen zu, falls Bewerber die Bewerbung zurückziehen oder vorgegebene Fristen nicht einhalten werden, die Bauplätze unter Berücksichtigung der Rangliste an andere Bewerber zu verkaufen.

 

Erlass einer Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Ab Januar 2025 gelten die Regelungen der Grundsteuerreform. Auf Gemeindeebene hat das vor allem die Auswirkung, dass ab 2025 ein neuer Hauptveranlagungszeitraum gilt, die bisherigen Hebesätze gelten formal ab dem 01.01.2025 nicht mehr. Weiterhin ist die Grundlage für die Grundsteuererhebung nun das Landesgrundsteuergesetz.

Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, schlug die Verwaltung den Erlass einer Hebesatz-Satzung vor. Dabei sollen die bisherigen Hebesätze weiterhin gelten.

Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Gemeinde mehrheitlich zu.

 

Fortschreibung Bedarfsplanung 2024 für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Klettgau

Die Gemeinde Klettgau hat nach den Vorschriften des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) eine örtliche Bedarfsplanung zu erstellen. Die örtliche Bedarfsplanung soll nicht nur Motor für die fachliche Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Angebotes in den Kindertageseinrichtungen sein, sondern auch zu einem effektiven und effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel beitragen.

Mit der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen wird das tatsächliche Betreuungsangebot in der Gemeinde dargestellt und geprüft, ob gesetzliche Rechtsansprüche erfüllt sind. Daneben sollen gegebenenfalls Ziele für die Weiterentwicklung des Betreuungsangebots in der Gemeinde festgelegt werden.

Der Gemeinderat hat die Bedarfsplanung aktualisiert und dabei unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

  • Für die Kindertagessstätte Tausendfüßler soll eine dauerhafte Änderung der Betriebserlaubnis auf 38 Betreuungsplätze beantragt werden, damit mehr als die bisher 35 zulässigen Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.
  • In allen Kindergärten soll eine Aufnahme mit 2 Jahren 9 Monaten zur Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs der Eltern weiterhin angeboten werden, wenn genügend Plätze frei sind. Besuchen Kinder eine Krippengruppe, soll grundsätzlich erst mit dem 3. Geburtstag in einen Kindergarten gewechselt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem Träger und der Einrichtung bereits im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten möglich.
  • Es bestehen keine Bedenken gegen die im Kath. Kindergarten Erzingen angedachte Überarbeitung des Kindergartenkonzeptes - Umwandlung der bestehenden Regelgruppen (RG) zur Angebotsform Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) - sowie die Änderung der Öffnungszeiten in der Ganztagesbetreuung von 17 Uhr auf 16.30 Uhr.
  • Im Kindergarten Riedern a.S. und im Kindergarten Rechberg soll wegen steigender Kinderzahlen und Erreichung der Kapazitätsgrenzen in den Kindergärten Geißlingen, Rechberg und Riedern eine Kleingruppe bzw. eine Aufstockung der bestehenden Kleingruppe zu einer Vollgruppe eröffnet werden. Dieses bedeutet eine Aufstockung des Personals im Kindergarten Riedern und Rechberg von mindestens je einer Vollzeitkraft nach erfolgter Änderung der Betriebserlaubnisse in beiden Kindergärten durch den KVJS.
  • Die Entwicklung der Nachfrage nach Ganztagsplätzen sowie nach einer zunehmend geforderten Ferienbetreuung in den Sommerferien soll verfolgt werden; ggf. sollen Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer Ganztagsplätze geprüft werden.
  • Einige Eltern des Kindergartens Geißlingen wünschen nach rd. 8 Monaten (Änderung mit Wirkung zum 01.01.20204) eine Erweiterung der Öffnungszeiten innerhalb der Betreuungsform „Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)“ mit derzeit 30 wöchentlichen Öffnungsstunden (täglich 07.15 bis 13.15 Uhr) auf neu täglich 7-14 Uhr (35 Std./Woche) ohne eine Mittagsbetreuung. Da diese Ausweitung der Öffnungszeiten einerseits eine weitere Aufstockung des Personals bedeuten würde sowie andererseits ein zweites Essensangebot bereitgestellt werden müsste, soll eine Änderung derzeit nicht angestrebt werden.
  • Durch weiter gestiegener Anmeldezahlen und begrenzter Kapazitäten (Raum, Personal) können an der Grundschule Erzingen im vergangen wie auch im neuen Schuljahr nicht alle Kinder beim Betreuungsangebot berücksichtigt werden. Für die Vergabe der Plätze mussten daher im Vorfeld Kriterien festgelegt werden. Diese wurden im persönlichen Gespräch (März/April) zwischen der Gemeinde und der Schulleitung festgelegt.

Der vorgestellten Bedarfsplanung 2024 für die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Klettgau wurde vom Gemeinderat einstimmig zugestimmt.

 

MVZ Klettgau - Rangrücktrittsvereinbarung

In der Gemeinderatssitzung am 06. November 2023 hat der Gemeinderat einstimmig die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung eines Darlehens für das MVZ Klettgau beschlossen. Damit wurde in erster Linie der Umbau im Erdgeschoss des Rathauses finanziert.

Das MVZ hat zwischenzeitlich mehr als 2.200 Patienten und es praktizieren mittlerweile 4 Ärzte in Voll- und Teilzeit, so dass die Räumlichkeiten im Erdgeschoss für den Betrieb des MVZs nicht mehr ausreichen. Aus diesem Grunde wird das Obergeschoss aktuell ebenfalls für die Nutzung als MVZ umgebaut und vorbereitet. Entgegen des Umbaus im Erdgeschoss, soll die Gemeinde für den Umbau des Obergeschosses kein Darlehen gewähren. Der Umbau soll über die Hausbank des MVZs kreditfinanziert werden. Dafür ist eine Rangrücktrittserklärung der Gemeinde bezüglich der am 06.11.2023 erteilten Bürgschaft erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass das MVZ bessere Konditionen bei der Kreditaufnahme erhält.

Das MVZ steht schon im ersten Jahr auf soliden Füßen und im Jahr 2025 ist mit leichten Überschüssen zu rechnen. Eine Rückzahlung des Kredits ist somit gewährleistet.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der dem Gremium vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarung zu.

 

Bekanntgaben

  • Bürgermeister Topcuogullari konnte Rechnungsamtsleiter Herrn Andreas Merk im Rahmen seiner letzten Gemeinderatssitzung für die Gemeinde Klettgau verabschieden und sprach auch im Namen des Gemeinderates seinen Dank und seine Anerkennung aus. Aus diesem Anlass beschrieb er den Werdegang von Herrn Merk bei der Gemeinde Klettgau seit dem 01.09.2003 und würdigte dabei seinen Einsatz für die Gemeinde mit einem Geschenk und wünschte ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.
     
  • Gemeinderat Ritzmann nahm nochmals Bezug auf die erfolgte Bildung von zwei Ausschüssen in der Gemeinderatssitzung vom 23.09.2024 und regte die Bildung eines weiteren Ausschusses für das Hochwasserschutzkonzept an.

Sitzungsprotokoll vom 14.10.2024 als PDF zum Download (PDF-Dokument, 2,00 MB)