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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2024
Erstelldatum03.07.2024
Sitzungsbericht und Protokoll
Frageviertelstunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Fragen.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.
Vergabe Sanierungsarbeiten der Kornhausstraße in Klettgau-Grießen
Die Gemeinde hatte in den vergangenen Jahren im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) gemeinsam mit dem Planungsbüro Kaiser die bestehende Situation der Kanalsysteme, wie auch für den Bereich der derzeit im Abschluss der Sanierung befindlichen Klosterstraße, ebenfalls den Bereich der Kornhausstraße in Grießen im Jahr 2017 aufgenommen und mithilfe von Kanaluntersuchungen mittels Kamerabefahrungen die Schadenssituation sowie die hydraulische Leistungsfähigkeit aller öffentlichen Kanäle überprüft. Auch bei diesem Projekt sind Probleme in der Wasser- und Stromversorgung vorhanden, die gelöst werden müssen. Dazu sind koordinierende Gespräche mit den Versorgungsunternehmen EVKR/Strom und Gemeindewerke/Wasser geführt worden und die Notwendigkeiten und Ansprüche in die Planungen aufgenommen worden.
Voraussetzung ist ebenfalls, dass die Ansprüche und Gegebenheiten der beiden wichtigsten Anlieger, den Unternehmen Bucher GmbH und ZG Raiffeisen eG, mit ihren jeweiligen Sanierungs- und Neubauperspektiven ausreichend Berücksichtigung finden. Dazu haben mit beiden Firmen bereits mehrere Gespräche stattgefunden.
Im Jahr 2024 soll nun begonnen werden diesen problematischen Bereich zu erneuern. Das Projekt ist inzwischen in vielen Details weiter ausgearbeitet und weiterhin in Abstimmung mit den entsprechenden Abteilungen des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde ergänzt worden.
Die Kosten, die bereits im Haushalt 2024 berücksichtigt sind, begründen sich auf Kostenschätzungen mit derzeitigen Baupreisen:
Grießen - Kornhausstraße ca. 385 m
- Straßenbau inkl. Planungskosten und Vermessung ca. 450.000 € in 2024 / ca. 100.000 € in 2025
- Tief- und Kanalbau (Mischwasser- und Regenwasser) ca. 545.000 in 2024 / ca. 150.000 € in 2025
- Tiefbau und Montage Wasserversorgung ca. 150.000 € in 2024
Die Maßnahme ist am 01.06.2024 als öffentliche Ausschreibung veröffentlicht worden. Es konnten insgesamt 4 Ausschreibungsunterlagen ausgegeben werden. Die Submission der Arbeiten hat am 25.06.2024, 11:00 Uhr, stattgefunden. Die eingereichten 4 Angebote wurden in rechnerischer und wirtschaftlicher Hinsicht geprüft und gewertet und vom Gemeinderat nun folgende Arbeiten an den günstigsten Bieter vergeben:
Fa. Schleith GmbH, Waldshut-Tiengen/Steißlingen zum Preis von 1.144.567,36 €.
Die Kostenberechnung des Planungsbüros Kaiser liegt ins- gesamt bei 1.175.470,68 € brutto. Somit sind die Baukosten ca. 2,7% knapp unter den erwarteten Kosten. Am vergangenen Freitag, 28.06.2024, ist mit dem günstigsten Bieter nach erfolgter Überprüfung und Wertung aller Angebote ein Bietergespräch mit der Aufklärung zu einigen Angebotsdetails durchgeführt worden. Hier ist die Auskömmlichkeit der Angebotspreise und des eingereichten Gesamtangebotes bestätigt worden.
Das Angebot umfasst einen Anteil der Gemeinde von 926.792,30 € brutto für das Gewerk Straßen-und Kanalbau und einen Anteil der Gemeindewerke von 120.855,03 € brutto für die Wasserversorgung. Weiterhin ist in der Auf- tragssumme ein Anteil für die Stromversorgung EVKR mit 96.920,03 € brutto enthalten.
Die Bauzeit ist wie bereits beschrieben unter normalen Umständen (Witterung, Liefersituation Materialien aller Art/Schüttgüter) nach den Handwerkerferien von August 2024 bis ca. Ende Juli 2025 geplant und wird unter Vollsperrung mit Berücksichtigung des Anlieger- und Rettungsverkehrs erfolgen.
Gemeinderatswahl 2024 – Feststellung Hinderungsgründe gem. § 29 GemO
Der Wahlprüfbescheid des Landratsamtes Waldshut ist noch nicht eingegangen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass dieser Mitte Juli eingehen wird. Nach § 29 Absatz 5 der Gemeindeordnung (GemO) hat der bisherige Gemeinderat festzustellen, ob für die neugewählten Gemeinderäte Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, die einen Einzug in den Gemeinderat nicht möglich machen.
Weder Verwaltung noch Gemeinderäte konnten Hinderungsgründe erkennen. Der Gemeinderat konnte deshalb einen entsprechenden Feststellungsbeschluss fassen. In der Sitzung am 22.07.2024 sollen die neu gewählten Gemeinderäte verpflichtet werden.
Bekanntgaben
Bürgermeister Topcuogullari informierte darüber, dass im MVZ seit dem 01.07.2024 eine neue Fachärztin für Innere Medizin (Fr. Dr. Anbarci) begonnen hat.