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Hier finden Sie Sitzungsberichte und Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Die Termine künftiger Sitzungen, Tagesordnungen und weitere Informationen finden Sie unter Veranstaltungen.
Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2024
Erstelldatum13.05.2024
Sitzungsbericht und Protokoll
Frageviertelstunde
Bei diesem Tagesordnungspunkt erkundigte sich ein Bürger über das Verfahren zur Einreichung von Bauanträgen.
Diese Frage konnte damit beantwortet werden, dass eine Einreichung direkt beim Landradsamt als auch bei der zuständigen Gemeinde möglich ist.
Behandlung von Baugesuchen
Der Gemeinderat konnte bei allen vorliegenden Baugesuchen die Zustimmung erteilen.
Die abschließende Entscheidung wird wie immer vom Landratsamt Waldshut getroffen.
Vorstellung Projektergebnisse zur Entwicklung Areal „Alter Pfarrhof Klettgau-Erzingen“
Die Gemeinde Klettgau hat sich zu einem Viertel an den Kosten zur Konzepterstellung des „Alten Pfarrhofes Erzingen“ beteiligt. Hierbei sollte festgestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen der Pfarrhof einer Nachnutzung zugeführt werden kann.
In der Gemeinderatssitzung wurde das Projekt erstmalig öffentlich mit den „Projektzwischenergebnissen“ zur Entwicklung des Areals „Alter Pfarrhof Erzingen“, durch Herrn Steiger vom Architekturbüro Sutter³ aus Freiburg zusammen mit Mitgliedern des KulturRaum Klettgau, vorgestellt. Hierbei wurden zunächst die Hintergründe zum Konzeptentwurf sowie der Gegenstand der Projektentwicklung und die Bestandsgrundlagen verdeutlicht. Des Weiteren wurde die Projektentwicklung „Alter Pfarrhof, Pfarrhaus und Zehntschür“ mit der Grundsatzfrage einer langfristig wirtschaftlichen und organisatorischen Tragbarkeit des Projektes kommentiert. Die Rahmenbedingungen zur Nutzung, Bedarf & Flächenkonzept, Kosten und Finanzierung mit verschiedenen Kostenvarianten aufgezeigt. Abschließend wurden bereits realisierte Projekte vergleichbarer Art vorgestellt und beschrieben.
Im Gremium wurde dem Grundgedanken zum Projekt grundsätzliche Zustimmung signalisiert, jedoch wurde die vorgestellte wirtschaftliche Betrachtungsweise hinterfragt.
Nach Beantwortung zahlreicher Fragen zu den Berechnungsgrundlagen der verschiedenen Kostenvarianten, weiteren Investitionskosten, ELR-Förderungen, Wertgutachten zum gesamten Areal, Formen von Mieteinnahmen, angedachter Zeithorizont bis zur Selbstfinanzierung des Projektes, Höhe des Erbbauzinses und mögliche Reduktion des Kaufpreises wurde die Beratung beendet und der Gemeinderat nahm von den detaillierten Ausführungen Kenntnis.
Bürgermeister Topcuogullari würdigte das Engagement der Projektgruppe und sprach auch im Namen des Gemeinderates seinen Dank hierfür aus.
Information zu weiteren Planungsschritten der HQ-100-angepassten Verbesserung des Hochwasserschutzes in Erzingen am Klingengraben
Die Gemeindeverwaltung ist seit einigen Jahren gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg kontinuierlich mit der Betrachtung der Hochwassersituation im Ortsteil Erzingen befasst.
Mit der Einführung der amtlichen Hochwassergefahrenkarte ergaben sich neue Bewertungskriterien und daraus resultierend neue Restriktionen für alle Flächen im Bereich der ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Maßgeblich sind die Hochwasserereignisse HQ100 sowie HQ50, also die statistische Wahrscheinlichkeit eines 50- bzw. 100-jährigen Hochwasserereignisses.
Aus der aktuellen Hochwassergefahrenkarte (HWGK mit Stand 09.03.2015), in 2021 aktualisiert, geht hervor, dass die beidseitig mitunter bis an den Klingengraben angrenzenden Wohn- und Gewerbebauflächen zu den gefährdeten Bereichen bei überdimensionalen Regenereignissen zählen. Ursächlich hierfür sind die im Oberlauf aus der Schweiz befindlichen Zuläufe aus dem Vordertalbach, dem Ruussgraben und dem Mülibach mit wiederum mehreren einspeisenden Bächen, welche im Schweizerischen Höhenzug Randen entspringen.
Auf Grund des großen Einzugsgebietes und fehlender Rückhaltungen im Oberlauf des Klingengraben zeigt sich die Situation im Ortsteil Erzingen besonders kritisch. Der Bach staut schon von der Schweizer Grenze herkommend auf und überflutet im Folgenden große Bereiche innerhalb der bestehenden Bebauung rechts und links des Wasserlaufs.
In Klettgau befinden sich große Teile der Gemeinde innerhalb bebauter Bereiche in unmittelbarer Nähe des Klingengrabens, welcher den Ortsteil Erzingen von Nordosten nach Südwesten durchfließt. Hochwasserschutzdämme sind im betrachteten Bereich bisher nicht vorhanden.
Zuständig für den Klingengraben als sogenanntes Gewässer I. Ordnung ist der landesbetrieb Gewässer, angesiedelt beim Regierungspräsidium in Freiburg. Gemeinsam mit der Gemeinde ist das Ziel formuliert, eine gemeinsame Konzeption zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Klingengraben im Bereich der Ortslage Erzingen aufzustellen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Hochwassergefahrenkarten und aktueller hydraulischer Berechnungen sollen für die vorhandenen Schwachstellen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und deren voraussichtliche Kosten abgeschätzt werden. Diese Planungsphase ist abgeschlossen und wurde am 06.11.2023 dem Gemeinderat von Frau Dipl.-Ing. Martens vom Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Freiburg vorstellen präsentiert.
Nun kann der nächste Schritt der weiteren Bearbeitung erfolgen. Inzwischen hat am 08.03.2024 eine Besprechung mit Präsentation der Ergebnisse der dem Gemeinderat aus der Sitzung bekannten Informationen mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg, des Landratsamtes Waldshut - Amt für Umweltschutz, Vertretern des Kantons Schaffhausen/CH sowie der Gemeinde Trasadingen/CH stattgefunden, in dem sich neue für das Gesamtprojekt positive gemeinsame Perspektiven aufzeigen. Die Gemeinde Trasadingen wird nach derzeitigem Kenntnisstand ihre eigene Hochwasserplanung wieder aufnehmen und in dem Zusammenhang ergeben sich Möglichkeiten der Abstimmung der in beiden Ländern jeweils beauftragten Ingenieurbüros. Dazu muss im Rahmen eines VgV-Verfahrens die Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Weiterhin benötigt das im Verfahren leitende Regierungspräsidium Freiburg aus formalen Gründen eine weitere öffentlich-rechtliche Vereinbarung für den nächsten Planungsschritt..
Abhängig von den Kosten des Gesamtprojekts und den noch festzulegenden Bearbeitungsumfängen geht die Gemeinde Klettgau von einem Planungskostenanteil im Rahmen von ca. 200.000 – 250.000 € aus.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Weiterführung der Planung der Hochwasserschutzkonzeption mit Beteiligung an den Kosten gemäß einer weiteren noch zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Land und Gemeinde zu.
Neubau Mehrzweckhalle Klettgau-Geißlingen;
Verschiedene Ausbaugewerke; Vergabe der Arbeiten und Information Kostenübersicht
Folgende weitere Ausbaugewerke wurden am 21.02.2024 öffentlich ausgeschrieben:
- Fliesenarbeiten
- Parkettarbeiten
- Baureinigung
- Malerarbeiten
- Bodenbeschichtung
- Küchentechnische Einrichtung
Herr D’Aloisio vom gleichnamigen Architektenbüro konnte die verschiedenen bautechnischen Fragestellungen beantworten und das Ausschreibungsergebnis vorstellen.
Die Ausschreibungsunterlagen der nachfolgend aufgeführten Gewerke wurden im Februar 2024 gemäß den Vorgaben des Vergaberechts digital veröffentlicht und vom Gemeinderat nun folgende Arbeiten an die jeweils günstigsten Bieter vergeben:
- Fliesenarbeiten - an die Firma Röhlich, Wendelstein zum Preis von 80.004,78 €
- Parkettarbeiten - an die Firma Parkett Studio Ladbergen GmbH & Co.KG, Ladbergen zum Preis von 88.842,14 €
- Baureinigung - an die Perfekt Dienstleistungen e.K., Waldshut-Tiengen zum Preis von 7.659,44 €
- Malerarbeiten - an die Firma Heinrich Schmid GmbH & Co.KG, Laufenburg zum Preis von 38.446,40 €
- Bodenbeschichtung – an die Firma SaveCon „Die Sanierer“ GmbH, Ebersbach a.d. Fils zum Preis von 21.750,88 €
- Küchentechnische Einrichtung – an die Firma BS Kochsysteme GmbH, Klettgau zum Preis von 239.245,16 €.
Ortsbaumeister Herr Schulz stelle auf Wunsch aus dem Gremium abschließend noch eine Gegenüberstellung der Projektkosten hinsichtlich der Entwicklung der Baukosten für den Neubau der Mehrzweckhalle in Geißlingen vor. In der Gemeinderatssitzung am 13.12.2021 wurde ein Budget für den Neubau mit rd. 7,1 Mio. € veranschlagt. Mit den fortgeschriebenen Kosten und den aktuell unter diesem Tagesordnungspunkt miteingerechneten Vergaben liegen die Kosten bei rd. 7,9 Mio. € und liegen damit 10,4 % über dem verabschiedetem Baubudget aus dem Jahr 2021 unter Berücksichtigung von verschiedenen Förderungen.
Der Vorsitzende vervollständigte die Ausführungen damit, dass sämtliche Anstrengungen unternommen wurden um mögliche Förderungen zu erlangen.
Bekanntgaben
- Bürgermeister Topcuogullari gab den Beschluss aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.04.2024 bekannt. Dort wurde die Rückzahlung der Kaufpreisermäßigung für das Arztpraxisgrundstück „In der Bütze 24“ im OT Erzingen in voller Höhe von der ehemaligen Hausarztpraxis Bastians beschlossen.
- Die für den 13.05.2024 vorgesehene außerplanmäßige Gemeinderatssitzung zum Thema „Bebauungsplan Gatteräcker“ in Grießen kann nicht stattfinden, da das Planungsbüro bis zu diesem Termin noch nicht alle notwendigen Beratungsunterlagen vollständig liefern kann. Es wird nach einem alternativen Sitzungstermin gesucht.
- Auf die am 18.05.2024 stattfindende Schwimmbaderöffnung des Klettgaubades machte der Vorsitzende noch aufmerksam.
Sitzungsprotokoll vom 06.05.2024 als PDF-Datei zum Download (2,4 MB)