Dienstleistungen: Gemeinde Klettgau

Seitenbereiche

JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.

Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

Fristen

Keine

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte

Kosten

keine

Sonstiges

Keine

Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Zuständigkeit

das Studierendensekretariat oder Studienbüro

Freigabevermerk

09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg

Serviceportal

Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" eingelesen und von einer Redaktion ständig aktualisiert und erweitert. Mit diesem Serviceportal bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen.