Hauptbereich
Nutzung und Vermietung
Die Gemeindehallen und -räume stehen grundsätzlich den Schulen und örtlichen Vereinen zur Verfügung.
Für Veranstaltungen/Feiern von Privatpersonen in Gemeindehallen gilt folgende Regelung:
- Vermietung nur an Klettgauer Einwohner für Hochzeiten und runde Geburtstage ab 50 Jahre
- Vermietung an Angehörige bei Bestattungen in Klettgau
- Sporthalle Erzingen, Gemeindehallen Grießen und Erzingen stehen nicht für Privatfeiern zur Verfügung
- Für Privatveranstaltungen werden nur die Hallen in Bühl, Geißlingen, Rechberg und Weisweil vermietet
- Anmietung ist erst nach Aufstellung des Veranstaltungskalenders für das jeweilige Jahr möglich (ab Dezember)
Antrag auf Überlassung der Gemeindehallen als PDF zum Download
Gemeindehallengebühren-Satzung als PDF zum Download
Die nach § 42 der Versammlungsstättenverordnung aufzustellenden Brandschutzverordnungen hängen in den Hallen aus. Sie können diese auch als PDF-Datei abrufen (ohne Flucht-, Rettungswege- und Bestuhlungspläne).