Gemeindehallen: Gemeinde Klettgau

Seitenbereiche

JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Nutzung und Vermietung

Die Gemeindehallen und -räume stehen grundsätzlich den Schulen und örtlichen Vereinen zur Verfügung.

Für Veranstaltungen/Feiern von Privatpersonen in Gemeindehallen gilt folgende Regelung:

  • Vermietung nur an Klettgauer Einwohner für Hochzeiten und runde Geburtstage ab 50 Jahre
  • Vermietung an Angehörige bei Bestattungen in Klettgau
  • Sporthalle Erzingen, Gemeindehallen Grießen und Erzingen stehen nicht für Privatfeiern zur Verfügung
  • Für Privatveranstaltungen werden nur die Hallen in Bühl, Geißlingen, Rechberg und Weisweil vermietet
  • Anmietung ist erst nach Aufstellung des Veranstaltungskalenders für das jeweilige Jahr möglich (ab Dezember)

Antrag auf Überlassung der Gemeindehallen als PDF zum Download
Gemeindehallengebühren-Satzung als PDF zum Download

Die nach § 42 der Versammlungsstättenverordnung aufzustellenden Brandschutzverordnungen hängen in den Hallen aus. Sie können diese auch als PDF-Datei abrufen (ohne Flucht-, Rettungswege- und Bestuhlungspläne).

Gemeindehalle Erzingen

Gemeindehalle Grießen

Gemeindehalle Rechberg

Bürgerhaus Geißlingen

Klettgaustraße 12
79771 Klettgau

Belegungsplan Bürgerhaus Geißlingen

Vereinshaus Grießen

Marktstraße 1
79771 Klettgau

Belegungsplan Vereinshaus Grießen