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Gelber Sack
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Entsorgung von Umverpackungen über den Gelben Sack
Aufgrund des Verpackungsgesetzes sind Produzenten und Inverkehrbringer von Verkaufs- und Umverpackungen gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen zu lizensieren. Die Lizensierung erfolgt bei Systembetreibern nach dem Verpackungsgesetz. Aktuell gibt es zehn Systembetreiber auf dem Markt, beispielsweise Der Grüne Punkt, BellandVision, Interseroh u. a. Mit den Lizenzgebühren wird die Entsorgung und Verwertung der Verpackungsabfälle finanziert. Deshalb fällt für die Verbraucher/innen keine separate Entsorgungsgebühr für den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne an. Die Lizenzgebühren der Hersteller sind in die Produkte eingepreist und werden von den Verbrauchern an der Supermarktkasse über den Produktpreis mit bezahlt.
Die Systembetreiber beauftragen ihrerseits Entsorgungsunternehmen mit der Entsorgung von Verkaufs- und Umverpackungen. Im Landkreis Waldshut werden die Verpackungsabfälle über den Gelben Sack entsorgt. Eine gelbe Tonne/Wertstofftonne, wie es sie in anderen Landkreisen zum Teil gibt, gibt es im Landkreis Waldshut aktuell nicht.
Bitte stellen Sie Ihre Gelben Säcke erst am Abfuhrtag an die Straße. Ansonsten können Kleinnagetiere sowie Füchse in die Orte gelockt werden.
Das DARF in den Gelben Sack:
Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoff, Weißblech und Aluminium, z. B.
- Folien
- Tuben
- Konservendosen
- Getränkekartons
- Plastiktüten
- Reinigungsmittel-Flaschen
- Aluschalen
- Chipstüten
- Käse-/Wurstverpackungen
Das DARF NICHT in den Gelben Sack:
- CD’s, DVD‘s und Disketten/Kassetten
- Einwegrasierer
- Klarsichthüllen
- Styroporreste von Dämmplatten (aus Umbaumaßnahmen)
- Zahnbürsten
- Feuerzeuge
- Gummihandschuhe/Einweghandschuhe
- Mundschutz
Falls die Gelben Säcke am Abfuhrtag nicht mitgenommen werden, stellen Sie die Gelben Säcke bitte von der Straße weg.
Vielen Dank.