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Urteil anfordern
Sie interessieren sich für den Inhalt einer bestimmten gerichtlichen Entscheidung (z.B. Urteil, Beschluss)? Bei deutschen Gerichten können Sie vollständige Kopien von Entscheidungen erhalten.
Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Namen der beteiligten Personen unkenntlich gemacht.
Generelle Zuständigkeit:
das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat
Bezugsort:
Geben Sie in der Ortswahl den Standort des gesuchten Gerichtes in Baden-Württemberg an.
Sie können auch Entscheidungen anderer Gerichte, die nicht in Baden-Württemberg liegen, anfordern. Dazu müssen Sie sich direkt an das jeweilige Gericht wenden.
Unterlagen:
keine
Ablauf:
Sie möchten die Entscheidung privat verwenden? Prüfen Sie in der Rechtsprechungsdatenbank, ob die Entscheidung dort vorhanden ist. Die Rechtsprechungsdatenbank enthält alle als veröffentlichungswürdig eingestuften Urteile und Beschlüsse baden-württembergischer Gerichte.
Sie finden die Entscheidung nicht in der Datenbank? Oder Sie wollen sie gewerblich nutzen, vor allem zu Veröffentlichungszwecken? Fordern Sie die Entscheidung direkt bei dem Gericht an, das sie erlassen hat.
Tipp: Näheres zur gewerblichen Nutzung finden Sie in den Verwendungshinweisen der Rechtsprechungsdatenbank.
Sie können die Entscheidung schriftlich (Brief oder Fax), persönlich oder per E-Mail anfordern. Sie sollten folgende Angaben machen:
- Ihre vollständige Anschrift (mit Telefon- und Faxnummer)
- falls bekannt: Aktenzeichen der Entscheidung
- falls bekannt: Datum der Entscheidung
- eine grobe Beschreibung, worum es in der Entscheidung geht
Meistens erhalten Sie die Entscheidung in derselben Form, in der Sie sie angefordert haben. Ausgenommen sind ältere Entscheidungen, die nicht auf Datenträgern gespeichert sind. Diese erhalten Sie immer schriftlich mit der Post oder durch Fax.
Tipp: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren sind im Internet veröffentlicht. Sie können sie dort kostenlos einsehen und ausdrucken. Wie bei jedem anderen Gericht können Sie die Entscheidungen aber auch schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern. Daneben veröffentlichen juristische Fachzeitschriften besonders wichtige Entscheidungen.
Kosten:
- für eine Recherche in der baden-württembergischen Rechtsprechungsdatenbank für den privaten Gebrauch: keine
- für Entscheidungen, die Sie bei baden-württembergischen Gerichten anfordern: EUR 16,00 pro Entscheidung
Hinweis: Gerichte außerhalb von Baden-Württemberg können andere Gebühren erheben.
Formulare:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße
23
79761
Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/881-0
Fax: 07751/881-305
Poststelle@AGWaldshut-Tiengen.JUSTIZ.BWL.de
Arbeitsgericht Lörrach
Weinbrennerstraße
5
79539
Lörrach
Tel.: (0 76 21) 92 47-0
Fax: (0 76 21) 92 47-20
Landgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße
19 a
79761
Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751/8810
Fax: 07751/881209
poststelle@lgwaldshut-tiengen.justiz.bwl.de
Oberlandesgericht Karlsruhe -Zivilsenate Freiburg-
Salzstraße
28
79098
Freiburg
Tel.: (07 61) 20 50
Fax: (07 61) 2 05 30 28
Poststelle@OLGZSFreiburg.JUSTIZ.BWL.DE
Oberlandesgericht Karlsruhe
Hoffstraße
10
76133
Karlsruhe
Tel.: (07 21) 92 60
Fax: (07 21) 9 26 50 03
poststelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de
Sozialgericht Freiburg
Habsburgerstraße
127
79104
Freiburg
Tel.: 0761/20713-0
Fax: 0761/20713-10
poststelle@sgfreiburg.justiz.bwl.de
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburger Straße
103
79104
Freiburg
Tel.: 0761 / 7080 - 0
Fax: 0761 / 7080 - 888
Sprechzeiten:
Sprechzeiten der Serviceeinheiten Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (Freitag: nur bis 12.00 Uhr).
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.09.2016 freigegeben.